Bezirksregierung
Köln

Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien

Um den Klimaschutz und die Energiewende voranzutreiben, ist ein beschleunigter Ausbau der erneuerbaren Energien unumgänglich. Die deutschen Klimaziele setzen die Treibhausgasneutralität bis ins Jahr 2045 fest. Um dieses Ziel erreichen zu können, muss der Ausbau der erneuerbaren Energien zukünftig erheblich gesteigert werden. Zu diesem Zweck ist am 1. Februar 2023 das Wind-an-Land-Gesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz enthält bundesweit geltende Flächenziele für den Ausbau der Windenergie an Land. Für Nordrhein-Westfalen beinhaltet dieses Gesetz das Flächenziel, 1,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie bis ins Jahr 2032 auszuweisen. 

Nordrhein-Westfalen hat die Ausbauziele nochmals verschärft und verfolgt das Ziel, bereits 2025 den vorgeschriebenen Flächenbeitragswert zu erreichen. Die Umsetzung der Flächenbeitragswerte erfolgt in Nordrhein-Westfalen durch Vorgaben im Landesentwicklungsplan, die durch Ausweisung von Windenergiebereichen in den Regionalplänen realisiert werden. In der Planungsregion Köln müssen 2,13 Prozent der Gesamtfläche für die Windenergie bereitgesellt werden. 

Vor dem Hintergrund der Neuregelungen des Wind-an-Land-Gesetzes und des Landesentwicklungsplans (LEP) Nordrhein-Westfalen hat der Regionalrat Köln beschlossen, alle regionalplanerisch notwendigen Vorgaben für einen zügigen Ausbau der erneuerbaren Energien in einem eigenen Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln festzulegen.

Aktueller Verfahrensstand

Der von der Regionalplanungsbehörde erarbeitete Planentwurf wurde vom Regionalrat in seiner Sitzung am 20.12.2024 zur ersten öffentlichen Auslegung bzw. Veröffentlichung beschlossen (vgl. Sitzungsvorlage RR 50/2024). Der Geltungsbereich des Teilplans umfasst räumlich den gesamten Regierungsbezirk Köln.

Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der ersten Beteiligungsrunde in der Zeit vom 13. Januar bis einschließlich 13. Februar 2025 eingegangen sind, wurden in den letzten Monaten erfasst und ausgewertet. Auf Grundlage der eingegangenen Anregungen wurde der Planentwurf überarbeitet.

Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner Sitzung am 04.07.2025 den zweiten Planentwurf zur Aufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln zur öffentlichen Auslegung bzw. Veröffentlichung beschlossen (vgl. Sitzungsvorlage RR 21/2025).

Im Zeitraum vom 7. Juli 2025 bis einschließlich 7. August 2025 haben sowohl die Öffentlichkeit als auch die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen die Möglichkeit, eine Stellungnahme hinsichtlich der geänderten Planinhalte abzugeben.

Die Planunterlagen können in der Zeit vom 07. Juli 2025 bis einschließlich 07. August 2025 auf der Webseite „Beteiligung NRW“ und zusätzlich über die nachfolgende Internetadresse eingesehen und heruntergeladen werden: 

https://beteiligung.nrw.de/k/1015147

https://membox.nrw.de/index.php/s/T4P0Uy5Cb0135fG/authenticate

(Passwort TPEE)

Bitte beachten Sie: Die Möglichkeit zur Stellungnahme zum zweiten Planentwurf beschränkt sich gemäß § 9 Abs. 3 ROG auf die im Vergleich zum ersten Entwurf (Stand Aufstellungsbeschluss) vorgenommenen Änderungen.

Rechtliche Erläuterungen, insbesondere für die kommunale Ebene und Projektierer: