Am 01.04.2024 ist das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) in Kraft getreten. Das Gesetz beabsichtigt eine kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizensierten Einrichtungen. Dadurch soll die Qualität kontrolliert, die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert und der Jugendschutz sowie Gesundheitsschutz für Konsumentinnen und Konsumenten bestmöglich gewährleistet werden. Zusätzlich soll der Schwarzmarkt eingedämmt werden.
Die Bezirksregierung Köln ist ab dem 01.07.2024 für die Erteilung der Erlaubnis von Anbauvereinigungen zum Anbau und zur Weitergabe von Cannabis zum Eigenkonsum an die Mitglieder nach § 11 Absatz 1 KCanG und die behördliche Überwachung der Anbauvereinigungen nach § 27 KCanG für diejenigen Anbauvereine zuständig, die ihren Sitz im Regierungsbezirk Köln haben.
Die stoffliche Überwachung obliegt hingegen dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). Als Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter ist die Direktorin oder der Direktor der Landwirtschaftskammer für die Einhaltung der Regeln der guten Landwirtschaft zuständig.
Die grundsätzliche Landeszuständigkeit der Bezirksregierungen umfasst auch das Führen von Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 bis 36 KCanG.
Anbauvereinigungen
Die Erlaubnis zum Anbau und zur Weitergabe von Cannabis zum Eigenkonsum an die Mitglieder darf ausschließlich Anbauvereinigungen erteilt werden. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt.
Anbauvereine sind eingetragene, nicht wirtschaftliche Vereine oder eingetragene Genossenschaften, deren ausschließlicher Zweck der gemeinschaftliche nicht gewerbliche Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis zum Eigenkonsum durch und an Mitglieder, die Weitergabe von Vermehrungsmaterial sowie die Information von Mitgliedern über cannabisspezifische Suchtprävention und -beratung ist.
Fragen bezüglich der Gründung und Eintragung von nicht wirtschaftlichen Vereinen und Genossenschaften richten Sie bitte an die zuständigen Stellen. Eine Beratung hierzu führt die Bezirksregierung Köln nicht durch.
Antrag auf Erlaubnis
Um als Anbauvereinigung gemeinschaftlich Cannabis anbauen zu dürfen, ist eine behördliche Erlaubnis notwendig. Ihren Erlaubnisantrag können Sie ab sofort nur noch elektronisch stellen. Das Antragsformular fragt alle notwendigen Informationen ab.
Bevor Sie das Onlineantragsformular öffnen, lesen Sie bitte aber vorab die nachfolgenden Hinweise zur Online-Antragstellung.
Hier werden Sie zum elektronischen Antragsverfahren weitergeleitet:
https://genfv.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=KCG4_MAIN
Die Lizenzerteilung ist gebührenpflichtig. Die Gebühren orientieren sich am erforderlichen Bearbeitungsaufwand des Antrages. Detailfragen dazu können derzeit nicht beantwortet werden, da eine Anpassung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW bislang noch nicht erfolgt ist.
Falls Sie Fragen zum Antrag und zum Verfahren haben, können Sie diese gerne per E-Mail an: anbauvereinigungen[at]bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de (anbauvereinigungen@bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de) richten.
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, X/Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: