Die Vergabekammer Rheinland hat ihren Sitz bei der Bezirksregierung Köln.
Die Kammer weist ausdrücklich darauf hin, dass es infolge der Brauchtumstage vom 12.02.2026 bis 17.02.2026 zu Verzögerungen im Postlauf kommen kann. Am 16.02.2026 (Rosenmontag) ist die Vergabekammer ganztägig nicht besetzt. Nachprüfungsanträge können daher an diesem Tag nicht zugestellt werden.
Information zur Neuorganisation der Vergabekammern in Nordrhein-Westfalen
Die Vergabekammern sind ein wichtiges Element für einen gut aufgestellten Vergabeprozess. Angesichts der zunehmenden Komplexität von Ausschreibungen und der immer wichtigeren Fachlichkeit werden in Nordrhein-Westfalen die Kompetenzen gebündelt und die Abläufe optimiert.
Zum 01.01.2027 wird die Vergabekammer Nordrhein-Westfalen bei der Bezirksregierung in Münster eingerichtet. Sie ist dann landesweit für die Nachprüfungen von Vergabeverfahren zuständig. Alle Verfahren, die am 01.01.2027 bei den bis dahin bestehenden Vergabekammern Westfalen oder Rheinland anhängig sind, gehen ohne weitere Handlungsnotwendigkeiten auf die Vergabekammer Nordrhein-Westfalen über.
Damit die Umstellung reibungslos verlaufen kann, wird es einen gestuften Prozess der Abgabe von Verfahren der Vergabekammer Rheinland geben. Ab 01.01.2026 ist die Vergabekammer Westfalen bereits für Nachprüfungen von Vergaben aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf zuständig. Dies bedeutet, dass Neueingänge von Verfahren mit Sitz der Vergabestelle im Regierungsbezirk Düsseldorf von der Vergabekammer Westfalen bearbeitet und entschieden werden. Zum 01.07.2026 betrifft dies dann auch Neueingänge aus dem Regierungsbezirk Köln, so dass die Vergabekammer Westfalen ab diesem zweiten Zeitpunkt für alle Neueingänge an Nachprüfungsanträgen in Nordrhein-Westfalen zuständig ist. Die Vergabekammer Rheinland bleibt im Jahr 2026 zuständig für von ihr vor den beiden Stichtagen eingeleitete Nachprüfungsverfahren.
Zuständigkeit Vergabekammer Rheinland:
ab 01.01.2026 für Neueingänge aus dem Regierungsbezirk Köln (bis 30.06.2026)Zuständigkeit Vergabekammer Westfalen:
ab 01.01.2026 für Neueingänge aus den Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold, Münster und Düsseldorf
ab 01.07.2026 für Neueingänge aus allen Regierungsbezirken in Nordrhein-Westfalen- Zuständigkeit Vergabekammer Nordrhein-Westfalen
ab 01.01.2027 für Neueingänge aus allen Regierungsbezirken in Nordrhein-Westfalen sowie für alle vor der Vergabekammer Westfalen oder der Vergabekammer Rheinland anhängigen Nachprüfungsverfahren
Bitte beachten Sie unter "Empfehlungen" den Link zur Verordnung.
Nachprüfungsanträge, die von Montag bis Freitag bis 13:00 Uhr eingehen, können noch am selben Tag bearbeitet werden. Anträge, die nach 13:00 Uhr eingehen, können erst am folgenden Arbeitstag bearbeitet werden. Zur Vermeidung von Verzögerungen, die durch behördeninterne Postlaufzeiten bedingt sind, wird empfohlen, Nachprüfungsanträge nicht per Briefpost einzureichen, sondern hierfür die Telefaxnummer oder – soweit möglich - das besondere Behördenpostfach der Vergabekammer Rheinland zu nutzen.
Hinweis für Antragsteller, die einen Nachprüfungsantrag über beBPo einreichen möchten:
Zur Vermeidung möglicher technischer Probleme bei der Übermittlung von Korrespondenz im Allgemeinen sowie der Einreichung von Nachprüfungsanträgen im Besonderen mittels beBPo, bittet die Kammer darum, dass in diesem Fall zusätzlich eine kurze Nachricht hierüber per E-Mail an das Funktionspostfach der Kammer gesendet wird, um zu gewährleisten, dass ein rechtzeitiger Eingang bei der Kammer verzeichnet werden kann.
Information für den Auftraggeber:
Die in den eForms im Zusammenhang mit der Vergabekammer Rheinland anzugebene Leitweg-ID lautet:
05315-03002-81 (siehe das Verzeichnis aller Leitweg-ID auf der Internetseite www.vergabe.nrw.de).
Für öffentliche Aufträge des Bundes sind die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt zuständig.
Die Vergabekammer ist eine gerichtsähnliche Instanz und in ihrer Entscheidung unabhängig. Sie entscheidet grundsätzlich in der Besetzung mit einer/m Vorsitzenden, einer/m hauptamtlichen Beisitzer/in und einer/m ehrenamtlichen Beisitzer/in. Sie führt keine allgemeine Rechtsaufsicht über die Vergabestellen der öffentlichen Auftraggeber. Zudem darf die Vergabekammer keine Rechtsauskünfte erteilen.
Die Vergabekammer Rheinland überprüft auf Antrag Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber, deren Auftragsvolumen bestimmte Schwellenwerte (Mindestauftragswert ohne Umsatzsteuer) erreichen oder überschreiten. Diese werden von der EU-Kommission in einer Verordnung festgelegt und regelmäßig angepasst.
Wird der Schwellenwert nicht erreicht (sog. Unterschwellenvergabe), ist für eine Überprüfung des Vergabeverfahrens die jeweilige Aufsichtsbehörde der Vergabestelle zuständig.