Bezirksregierung
Köln

Katasterwesen

In der Vermessungsverwaltung NRW übernimmt die Bezirksregierung als Mittelbehörde zahlreiche Aufgaben in den Bereichen der Aufsicht, Beratung und Ausbildung.

Aufbau der Kataster- und Vermessungsverwaltung in NRW

Im Bundesland Nordrhein-Westfalen regelt das Ministerium des Inneren als oberste Landesbehörde die grundsätzlichen Angelegenheiten des amtlichen Vermessungs- und Katasterwesens sowie der Grundstückswertermittlung. Es legt Regelungen fest, die unter anderem sicherstellen, dass alle Behörden im Bereich des Katasterwesens nach einheitlichen fachlich-technischen Grundlagen handeln und Geobasisdaten überall gleich erfasst und zur Verfügung gestellt werden.

Auf kommunaler Ebene sind die Katasterbehörden in NRW bei den Kreisen und kreisfreien Städten gebildet. Sie prüfen und übernehmen unter anderem die Fortführungsvermessungen der amtlichen Vermessungsstellen und führen damit den Katasternachweis fort. Die in NRW zugelassenen ÖbVI führen den Großteil der amtlichen Vermessungen im Liegenschaftskataster durch. Die im Liegenschaftskataster gespeicherten Grundstücksdaten werden in Übereinstimmung mit dem Grundbuch geführt und stehen verschiedenen Nutzern (z.B. Eigentümern/Firmen) zur Verfügung.

Um die Kommunikation zwischen dem landesweit tätigen Ministerium des Inneren und den Katasterbehörden in Deutschlands bevölkerungsreichstem Bundesland zu vereinfachen und zu beschleunigen, tritt die Bezirksregierung als „Mittelbehörde“ auf. Gegliedert in die fünf Regierungsbezirke NRWs, nehmen die Bezirksregierungen ihre Aufsichtsfunktion über die Katasterbehörden, die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure/innen und die Gutachterausschüsse wahr.

Aufsicht, Beratung und Ausbildung

Zu den Angelegenheiten des Dezernates 31 der Bezirksregierung gehören die Aufsicht und Beratung der rund 140 Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure/innen (ÖbVI), 11 Katasterbehörden und 13 Gutachterausschüsse im Regierungsbezirk.

Das Dezernat ist für alle Fragen im Zusammenhang mit der Berufsausübung der ÖbVI zuständig. Es entscheidet über die Zulassung zum Beruf des ÖbVI, überwacht dessen amtlichen Tätigkeiten und ist Ansprechpartner bei fachlichen Fragen.

Des Weiteren überwacht es die Tätigkeiten der Katasterbehörden und wirkt unter anderem bei der Erneuerung des Liegenschaftskatasters mit. Es berät und unterstützt die Katasterbehörden bei der Aufgabenwahrnehmung sowie bei der Einführung von neuen Technologien oder Verfahrensweisen.

Das Dezernat 31 bestellt die Mitglieder der Gutachterausschüsse und berät bei fachlichen Fragestellungen.

Zudem wirkt es als Zuständige Stelle maßgebend an den Aufgaben der Berufsausbildung zum/zur Geomatiker/in und Vermessungstechniker/in mit. Das Dezernat erfasst die Ausbildungsverhältnisse im Regierungsbezirk und ist Ansprechpartner in Ausbildungsfragen. Zudem unterstützt es den Prüfungsausschuss in organisatorischen Belangen, insbesondere bei der Zwischen- und Abschlussprüfung.