Nordrhein-Westfalen bietet ein modernes Förderangbot an. Dezernat 34 ist für die Vergabe unterschiedlichster Fördermittel für die Bereiche des Wirtschafts- und Arbeitsmarktes sowie der sozialpolitischen Förderung zuständig.
Förderungen werden grundsätzlich gewährt, um vielfältige Ziele zu erreichen. So zu Beispiel: Verstärkung der Wirtschaftsstruktur, Wissensförderung, Entwicklung und Umsetzung von Innovationen, Verbesserung der Situation auf dem Arbeitsmarkt in qualitativer und quantitativer Hinsicht, Stärkung der Wirtschaftskraft und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Regionen, Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Unternehmen und die Wirtschaftsstruktur des Landes Nordrhein-Westfalens, Begleitung regionalpolitischer Strukturanpassungen, Verbesserung der Einkommenssituation.
Angesichts der arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen stehen innovative Programme und bewährte Instrumente zur Verfügung, die aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert werden. So werden Ausbildungsvorhaben unterstützt, Beschäftigte und Erwerbslose beraten, beruflich weiterqualifiziert oder auf Arbeitsplätzen in gemeinnützigen Einrichtungen, Gemeinden, Transfergesellschaften, Verbänden und Unternehmen der freien Wirtschaft gefördert. Eine Übersicht über die einzelnen Förderprogramme finden Sie unter www.arbeit.nrw.de; Antragsformulare und Vordrucke erhalten Sie unter www.esf.nrw.de. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter. Auch grenzüberschreitend werden im Rahmen der EU-Gemeinschaftsinitiative INTERREG IV A gemeinsame Projekte im deutsch-niederländisch-belgischen Grenzraum gefördert. Der Schwerpunkt liegt im Programmgebiet der Euregio Maas-Rhein auf den Themen Natur und Umwelt, Energien, natürliche Ressourcen und Mobilität, Lebensqualität.
Im Rahmen der Regionale Wirtschaftsförderung wird die touristische Infrastruktur, Breitbandinfrastruktur, die Erschließung und Wiederherrichtung von Industrie- und Gewerbeflächen gefördert. Weitere Förderfelder sind Technologie- und Innovationsförderung, Förderung der Film- und Fernsehinfrastruktur (z.B. der Kinodigitalisierung), Regionalstellen Frau und Beruf, Förderung der überbetrieblichen Berufsausbildung sowie Förderung von Investitionen für außer- und überbetriebliche Berufsbildungsstätten, Förderung der innovativen Dienstleistungen im Rahmen der Kreativ-, Medien- und Kulturwirtschaft, Förderung der integrierten Entwicklung städtischer Problemgebiete (Soziale Stadt), Förderung von Wirtschaftsnahen Technologie- und Forschungsinfrastrukturen, z.B. der Umstrukturierung, Modernisierung, Neubau von Schulungseinrichtungen der Handwerkskammern. Für die Finanzierung der Fördermaßnahmen stehen Haushaltsmittel aus Landes-, Bundes- und EU-Mitteln zur Verfügung. Die Grundlage für die Förderungen bilden die Landes- und Bundeshaushaltsordnungen, Förderrichtlinien sowie EU Verordnungen.
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