Die Beihilfestelle der Bezirksregierung Köln ist für die Bearbeitung der Anträge auf Gewährung von Beihilfen in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und Todesfällen für Lehrkräfte im Regierungsbezirk Köln (mit Ausnahme der Grund- und Hauptschulen sowie einiger Förderschulen), für Beschäftigte der Bezirksregierung und deren nachgeordneten Behörden und Einrichtungen sowie die Bediensteten der Polizeipräsidien Aachen, Bonn und Köln zuständig.
Bearbeitungsstand am 11.10.2024: Beihilfeanträge, die bis zum 20.08.2024 eingegangen sind.
In der Zeit von Mitte Dezember bis Ende Januar sowie in der Woche vor und nach Beginn der Sommerferien werden überdurchschnittlich viele Anträge gestellt. Dadurch verzögert sich leider die Bearbeitung. Bitte berücksichtigen Sie das bei der Antragstellung. Bitte verzichten Sie auf Nachfragen zum Bearbeitungsstand im Einzelfall, dies kostet Zeit, die bei der Antragsbearbeitung verlorengeht.
Kostenanfragen werden nur inhaltlich beantwortet, wenn das Beihilfenrecht dies vorsieht oder dies in den „Hinweisen zu Voranerkennungen“ auf dieser Homepage aufgeführt ist. Im Übrigen wird auf die Hinweise zu den einzelnen Themen unter „Häufig gestellte Fragen (FAQ) Beihilfe“ verwiesen.
Schnellere Antragsbearbeitung? Helfen Sie dabei mit!
- Reichen Sie bitte erst einen Beihilfeantrag ab einem Antragsvolumen von über 200 Euro ein.
- Die Einreichung von Anträgen mit nur einem einzelnen Beleg sollten Sie nach Möglichkeit bitte vermeiden.
Zentrale Scanstelle Beihilfe Zentrale Scanstelle Beihilfe in 32746 Detmold
Alle Anträge, Belege und sonstigen Schriftverkehr senden Sie bitte ausschließlich an die Zentrale Scanstelle Beihilfe in 32746 Detmold.
Die Zentrale Scanstelle Beihilfe in Detmold ist die einzige Posteingangsstelle für die Beihilfe.
Der Eingang an einer anderen Stelle führt nur zu einer verzögerten Bearbeitung.
„Auch Anträge, die über die BeihilfeNRWApp eingereicht werden, erreichen die Beihilfestellen nur über die Zentrale Scanstelle Beihilfe in Detmold (ZSDt).
Die BeihilfeNRWApp ist eine fotobasierte App.
Alle über die BeihilfeNRWApp eingereichten Vorgänge werden als Erstattungsanträge zu Krankheits- oder Pflegeaufwendungen klassifiziert.
Die BeihilfeNRWApp ist nicht geeignet für die Zusendung von Bescheinigungen, Heil- und Kostenplänen, anderen Anfragen und Widersprüchen.
Hinweis
Auf der Internetseite einfach-einreichen.de wird damit geworben, dass Beihilfen auch über diese Seite eingereicht werden können. Dies ist nicht richtig.
Bitte reichen Sie weiterhin Ihre Anträge persönlich über die Zentrale Scanstelle in Detmold per Post oder APP ein.
Nach § 13 Abs. 1 BVO NRW wird eine Beihilfe nur auf Antrag gewährt.
Der Beihilfeantrag muss vom Beihilfeberechtigten oder einer bevollmächtigten Person persönlich unterzeichnet sein.
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