Bezirksregierung
Köln

Bewerbungsverfahren

Informationen zum Bewerbungsverfahren und zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten

Sie haben Fragen zum Bewerbungsprozess bei der Bezirksregierung Köln? Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen. 

Sollten Sie hier nicht fündig werden, stehen Ihnen die in der jeweiligen Stellenausschreibung genannten Ansprechpersonen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.

Für Fragen rund um den Bewerbungsprozess und Ihr Beschäftigungsverhältnis wenden Sie sich bitte an die Ansprechperson des Personaldezernats. Fachlich-inhaltliche Fragen zur ausgeschriebenen Tätigkeit richten Sie bitte direkt an die Ansprechpersonen des ausschreibenden Fachdezernats.

Bitte beachten Sie, dass sich die folgenden FAQs ausschließlich auf regulär ausgeschriebene Stellenangebote der Bezirksregierung Köln beziehen.

Stellen im Schulbereich sowie Kehrbezirke sind hiervon nicht umfasst und können abweichende, individuelle Regelungen beinhalten. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an die jeweils in der Ausschreibung benannten Ansprechpersonen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Unsere aktuellen Stellenausschreibungen finden Sie auf unserer Homepage sowie auf den Plattformen Karriere.NRW und Interamt. In jeder Ausschreibung ist ein Link zu unserem Karriereportal Bewerbung.NRW hinterlegt.

Dort registrieren Sie sich einmalig, erfassen Ihre persönlichen Daten und laden ein einzelnes PDF-Dokument mit sämtlichen Bewerbungsunterlagen hoch. Das PDF ist wie folgt zu benennen: Vorname-Nachname.pdf. Wichtig ist, dass Sie alle in der Ausschreibung geforderten Bewerbungsunterlagen in einem Dokument zusammenfassen.

Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen per E-Mail oder in Papierform leider nicht berücksichtigt werden können.

Nach dem erfolgreichen Absenden Ihrer Bewerbung über das Online-Bewerbungssystem Bewerbung.NRW erhalten Sie automatisch eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Darüber hinaus können Sie den aktuellen Status Ihrer Bewerbung jederzeit in Ihrem Bewerberkonto einsehen.

Bitte sehen Sie von zusätzlichen Nachfragen zum Eingang Ihrer Bewerbung ab, da eine gesonderte Bestätigung durch die Personalabteilung nicht erfolgt.

Initiativbewerbungen können wir aufgrund der Vielzahl laufender Bewerbungsverfahren nicht berücksichtigen. Bewerbungen sind grundsätzlich nur auf konkret ausgeschriebene Stellen über unser Online-Bewerbungssystem möglich.

Wir empfehlen Ihnen, sich regelmäßig über aktuelle Stellenausschreibungen auf unserer Homepage oder auf Karriere.NRW zu informieren. Dort haben Sie außerdem die Möglichkeit, sich zu registrieren und über neue Ausschreibungen automatisch benachrichtigen zu lassen.

Ja, eine Bewerbung auf mehrere Stellen ist grundsätzlich möglich.

Bitte beachten Sie jedoch, dass für jede Stellenausschreibung eine separate Bewerbung über das Online-Bewerbungssystem einzureichen ist. Die Bewerbungsunterlagen müssen jeweils vollständig vorliegen. Auch bedeutet die erfolgreiche Bewerbung auf einer Stelle nicht automatisch, dass auch die weitere Bewerbung erfolgreich ist.

Die konkret einzureichenden Unterlagen sind in der jeweiligen Stellenausschreibung benannt. In der Regel gehören dazu:

  • Anschreiben bzw. Motivationsschreiben,
  • Lückenloser, tabellarischer und unterschriebener Lebenslauf,
  • Kopien der Abschlusszeugnisse (Schule, Berufsausbildung und/oder Studium),
  • Bei Studienabschlüssen: Modulübersicht / Transcript of Records,
  • Unterlagen entsprechend des Stellenprofils (z. B. Nachweise besonderer Qualifikationen),
  • Arbeitszeugnisse und Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten,
  • Ggf. Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung,
  • Ggf. Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis,
  • Ggf. Fort- und Weiterbildungsnachweise.

Nur vollständige Bewerbungen, die über unser Bewerbungsportal eingereicht werden, können im weiteren Auswahlverfahren berücksichtigt werden. Bei unvollständigen Unterlagen behalten wir uns vor, die Bewerbung auszuschließen.

Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist ein Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss erforderlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) (www.kmk.org./zab).

Grundsätzlich sind Bewerbungen in Teilzeit möglich, sofern dienstliche Belange dem nicht entgegenstehen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nimmt für unsere Arbeit einen sehr hohen Stellenwert ein. Ob eine Stelle in Teilzeit besetzt werden kann, ergibt sich aus der jeweiligen Stellenausschreibung und kann bei Bedarf im weiteren Auswahlverfahren thematisiert werden.

Nein. Bewerbungen werden ausschließlich über unser Online-Bewerbungssystem Bewerbung.NRW angenommen. Bewerbungen per E-Mail oder in anderer Form können leider nicht berücksichtigt werden.

Die Auswahlgespräche finden in der Regel in Form strukturierter Interviews statt und nehmen etwa 45 Minuten in Anspruch. Ziel des Gespräches ist es, mehr über Ihre Person, Ihre Motivation und über Ihre fachlichen und sozialen Kompetenzen in Bezug auf die zukünftigen Aufgaben herauszufinden.

Je nach Stelle kann das Verfahren um praktische Elemente ergänzt werden, wie etwa um eine praktische Aufgabe, einen Kurzvortrag, eine Gruppendiskussion oder ein Rollenspiel (insbesondere bei Führungspositionen).

Am Auswahlgespräch nehmen in der Regel teil:

  • eine Vertretung der Personalabteilung,
  • eine Vertretung des Fachdezernats,
  • die Gleichstellungsbeauftragte,
  • ein Mitglied des Personalrats,
  • ggf. ein Mitglied der Schwerbehindertenvertretung.

Zur Vorbereitung empfehlen wir Ihnen, sich intensiv mit der Stellenausschreibung sowie mit den Aufgaben und der Organisation der Bezirksregierung Köln vertraut zu machen.

Informationen zu den einzelnen Dezernaten finden Sie auf unserer Homepage. Bei fachlichen Rückfragen stehen Ihnen die in der Stellenausschreibung genannten Ansprechpersonen gerne zur Verfügung.

Aufgrund der Vielzahl an Bewerbungen und Auswahlverfahren bitten wir Sie, von individuellen Rückfragen in Bezug auf Feedback zu Ihrer Bewerbung oder ihrem Auswahlgespräch abzusehen. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.

Die Dauer des Bewerbungsverfahrens ist abhängig von der jeweiligen Stelle und kann variieren. Eine erste Rückmeldung erfolgt in der Regel nach Ablauf der Bewerbungsfrist.

Nach internen Abstimmungen mit den Interessenvertretungen (Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung) und dem Fachbereich folgt, sofern Sie in die engere Auswahl gekommen sind, eine Einladung zu Auswahlgespräch.

Danach erhalten Sie zeitnah eine telefonische oder schriftliche Rückmeldung durch die Personalabteilung. Bei einer Zusage werden die weiteren Schritte der Einstellung mit Ihnen abgestimmt.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der gesamte Prozess vom Bewerbungseingang bis zur Einstellung einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Längere Rückmeldezeiten sind daher möglich.

Für viele Tätigkeiten bei der Bezirksregierung Köln ist der sichere Umgang mit moderner Informationstechnik selbstverständlich und gewinnt im Zuge der Digitalisierung weiter an Bedeutung.

Neben einer grundsätzlichen IT-Affinität erwarten wir gute Kenntnisse in den gängigen Microsoft®-Office-Anwendungen sowie einen sicheren Umgang mit digitalen Medien und Formaten.

Darüber hinaus setzen wir die Bereitschaft voraus, sich kontinuierlich in digitalen Themen weiterzubilden.

Die Art des Beschäftigungsverhältnisses ergibt sich aus der jeweiligen Stellenausschreibung. Ein Hinweis darauf liefert bereits die Bewertung der Stelle. -Stellen im Beamtenverhältnis sind mit einer Besoldung nach LBesO NRW ausgeschrieben, Tarifstellen mit einer Entgeltgruppe nach dem TV-L.

Für eine Einstellung müssen die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen der jeweiligen Ausschreibungen erfüllt und das Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen sein.

Die Bezirksregierung Köln fördert als öffentlicher Arbeitgeber aktiv die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und Gleichgestellter im Sinne des § 2 SGB IX sind daher ausdrücklich erwünscht. Wir bitten darum, dass eine Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des Gleichstellungsbescheides den Bewerbungen beigefügt wird.

Der Antrag auf Reisekostenerstattung wird Ihnen als PDF mit der Einladung zum Auswahlgespräch zugesandt. Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag nach dem Auswahltermin per E-Mail an Ihre Ansprechperson im Personaldezernat. Fügen Sie ggf. entsprechende Belege (z. B. Fahrkarten oder Parktickets) bei. Nach Bestätigung Ihrer Teilnahme durch die Auswahlkommission wird der Antrag intern an die zuständige Reisekostenstelle weitergeleitet.

Die Erstattung erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Regelungen (LRKG NRW sowie Runderlass des Finanzministeriums vom 22.12.1998). Bitte stellen Sie sich auf eine längere Bearbeitungszeit ein.

Die Bezirksregierung Köln verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben als Behörde des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten hat dabei Priorität. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.bezreg-koeln.nrw.de/datenschutzhinweise. Eine detaillierte Information zur Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 13, 14 Datenschutzgrundverordnung -DSGVO) im Bewerbungskontext finden Sie hier.