Bezirksregierung
Köln

Unterbringung von Geflüchteten

Die Bezirksregierung Köln ist zuständig für die Errichtung und den Betrieb aller Landesunterkünfte für Flüchtlinge im Regierungsbezirk Köln. Die zentralen Aufgaben wie die Aufnahme, Betreuung und Versorgung von Flüchtlingen werden in Dezernat 20 wahrgenommen.

Die Bezirksregierung Köln ist unmittelbar zuständig für die Errichtung und den Betrieb der Landesunterkünfte für Flüchtlinge im Regierungsbezirk Köln.

Zu den Landesunterkünften zählen die Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE), in denen die Unterbringung nach der Ankunft in NRW erfolgt, die Registrierung als Flüchtling durchgeführt wird und medizinische Untersuchungen sowie Impfungen vorgenommen werden. Hier erhalten die Flüchtlinge auch die Gelegenheit, das Asylverfahren einzuleiten bzw. einen formalen Asylantrag zu stellen. Die anschließende Unterbringung und Betreuungsarbeit bis zur Verlegung in eine kommunale Einrichtung finden in Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) statt. Zusätzlich zu diesen primären Aufgaben haben einige ZUE‘ en mittlerweile die Besonderheit, insbesondere die speziellen Bedürfnisse von schutzbedürftigen Personen wie beispielsweise Menschen mit Behinderung, ältere Menschen, allein reisende Frauen, Schwangere und Traumatisierte zu berücksichtigen.

Der Betrieb aller Einrichtungen liegt in der Hand von Betreuungsorganisationen wie z. B. Deutsches Rotes Kreuz, Malteser Hilfsdienst, Arbeiter-Samariter-Bund, European Homecare und ORS Deutschland GmbH.

Dezernat 20 ist zuständig für die Standortsuche, die fachliche Begleitung erforderlicher Bau- und Umbaumaßnahmen, die Beauftragung einer Betreuungsorganisation, eines Sicherheitsunternehmens und die Kommunikation mit der Stadt oder Gemeinde sowie den Bürgerinnen und Bürgern im Umfeld der Einrichtung. Vor der Neueinrichtung einer Landesunterkunft wird in der Regel eine Bürgerinformationsveranstaltung in enger Absprache mit der jeweiligen Stadtverwaltung durchgeführt.

In allen Landesunterkünften übernehmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dezernates 20 Verwaltungs- und Überwachungsaufgaben und fungieren für verschiedene lokale Multiplikatoren als Ansprechpersonen vor Ort, um den notwendigen Dialog auf allen Ebenen mit den beteiligten Akteuren und Strukturen sicherzustellen.

Detailinformationen zu den Landesflüchtlingsunterkünften

Häufig gestellte Fragen (FAQ) - Basisinformationen

Die zentralen Beweggründe, aus denen Menschen gezwungen sind zu fliehen, sind vielfältig: Verfolgung, Folter, Vergewaltigung, Krieg und Bürgerkrieg, drohende Todesstrafe, Zerstörung der Lebensgrundlagen. Aufgrund schwerer Menschrechtsverletzungen, Diskriminierungen und Repressalien sind jedes Jahr hunderttausende Menschen auf der Flucht. Ihnen wird in folgenden Fällen Schutz gewährt:

  • Die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) vom 28.07.1951 ist das erste universell geltende Abkommen, das sich ausschließlich der Flüchtlingsproblematik widmet. Sie ist somit der Grundpfeiler des internationalen Flüchtlingsschutzes.
  • Das Recht auf Asyl für politisch Verfolgte ist in Artikel 16a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) verankert.

Die Ausgestaltung dieser Grundsätze ist durch bundes- und landesrechtliche Regelungen sichergestellt.

Sobald sich Flüchtlinge nach ihrer Ankunft in Deutschland asylsuchend melden, werden sie mit Hilfe des Computersystems EASY (Erstverteilung von Asylsuchenden) auf die Bundesländer verteilt. Das geschieht nicht zufällig, sondern nach Quoten, die jährlich im sogenannten Königsteiner Schlüssel neu ermittelt werden. Grundlage der Berechnung sind Steuereinnahmen (mit Zwei-Drittel-Anteil bewertet) und Bevölkerungszahl (mit einem Drittel Anteil bewertet) der Länder. Auch innerhalb der jeweiligen Bundesländer gibt es häufig noch einen eigenen Verteilmechanismus für die Städte und Kommunen. Nach dem Königsteiner Schlüssel muss Nordrhein-Westfalen mit rund 21 Prozent die meisten Asylsuchenden aufnehmen.

Alle in NRW ankommenden Flüchtlinge müssen zunächst in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Bochum zentral registriert werden. Anschließend erfolgt die Verteilung der Flüchtlinge aus der LEA in sogenannte Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE). Somit sind die Flüchtlinge in NRW in den EAE‘ s und/oder in Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) untergebracht. Es gibt in unserem Bundesland derzeit acht EAE‘ s. Zwei dieser Einrichtungen befinden sich im Regierungsbezirk Köln. Die Aufgaben in den EAE‘ s erstrecken sich von der Registrierung der Flüchtlinge über die gesundheitliche Untersuchung, das Röntgen und Impfen (§ 36 Infektionsschutzgesetz – IFSG) bis hin zur Vorstellung des Flüchtlings beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Der Aufenthalt der Flüchtlinge in der EAE dauert in der Regel ca. eine Woche. In dieser Zeit soll auch der Asylantrag gestellt werden. Anschließend werden die registrierten und gesundheitlich untersuchten Flüchtlinge bis zur Verlegung in die Kommunen in den ZUE‘ s betreut. Die Verlegung in die Kommune erfolgt aus diesen Einrichtungen. Grundsätzlich gibt es keinen Rechtsanspruch des Flüchtlings auf Zuweisung in eine bestimmte Kommune in NRW. Unter bestimmte Voraussetzungen bzw. Gegebenheiten können jedoch individuelle Wünsche berücksichtigt werden. Beispielweise bei einer Familienzusammenführung zum Ehepartner oder zu minderjährigen Kindern.

Das Asylverfahren läuft in verschiedenen Etappen ab. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das Adressat des Asylantrags ist, erläutert die einzelnen Schritte.

Der Grundbedarf der Flüchtlinge wird in Deutschland nach den Vorgaben des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) geregelt. Danach erhalten Asylbewerber, was sie für das tägliche Leben brauchen. Es gilt für Asylbewerber, Ausreisepflichtige (Geduldete) und für andere Ausländer, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten dürfen. Folgende Grundleistungen sind für Empfänger nach §§ 3, 4 und 6 AsylbLG vorgesehen:

  • Grundleistungen für Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Gesundheitspflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter im Haushalt (notwendiger Bedarf)
  • Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens (Taschengeld)
  • Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
  • bei besonderen Umständen auch weitere Leistungen, die einzelfallabhängig sind.

Die Bürgerinnen und Bürger des Regierungsbezirks Köln müssen keine Angst haben vor ansteckenden Krankheiten. Alle neu ankommenden Flüchtlinge werden zeitnah auf verschiedene Infektionskrankheiten einschließlich Tuberkulose vollständig untersucht. Im Falle positiver Befunde im Rahmen einer Erstuntersuchung werden die Betroffenen unter den notwendigen Vorkehrungen des Infektionsschutzes umgehend zur Behandlung in ein Krankenhaus verlegt und erst nach erfolgreicher Therapie entlassen. Zusätzlich zu den Untersuchungen erhalten Flüchtlinge bei Bedarf Impfungen. Ferner wird den Flüchtlingen für die gesamte Zeit in den Landeseinrichtungen eine ausreichende medizinische Versorgung gewährleistet. Sowohl die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände, die Versorgung mit Arznei- und Verbandsmitteln zur Linderung und Verbesserung von Krankheitszuständen als auch die Nachsorge bei erfolgten Behandlungen ist durch die enge Zusammenarbeit mit Ärzten und medizinischem Fachpersonal gesichert.

Die Bezirksregierung ist zentral zuständig für das bauliche, betriebliche und sicherheitsrelevante Management der Liegenschaften. Ferner führen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksregierung verschiedene administrative Aufgaben in der Unterkunft durch und beaufsichtigen vor allem den laufenden Betrieb der Einrichtungen, damit die maßgeblichen (vertraglich vereinbarten) Unterbringungsstandards des Landes NRW sichergestellt sind.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) - Betreuung

In den Landesflüchtlingsunterkünften gibt es eine 24-stündige Betreuung sieben Tage in der Woche für die Flüchtlinge. Die notwendigen Versorgungs- und Betreuungsleistungen sind u.a. die Verpflegung, die Hilfestellung bei der Wahrnehmung von behördlichen Terminen, die Bereitstellung von Kleidung, die Reinigung der Unterkünfte und die Durchführung erforderlicher Instandsetzungsmaßnahmen. Ferner sind sowohl Wach- und Sicherheitsdienste als auch die soziale Betreuung und die medizinische Versorgung der Asylbewerber zu gewährleisten. Auf diese Weise wird gesichert, dass jederzeit bei auftauchenden Problemen (des täglichen Lebens) für Bewohner (und Anwohner) ein Ansprechpartner bzw. Sozialbetreuer oder ein Sicherheitsdienstmitarbeiter unmittelbar zur Verfügung steht. Der Umfang der verschiedenen Betreuungsleistungen in den Landesflüchtlingsunterkünften und die vorgesehenen Qualitätsstandards an diese Aufgaben sind ausführlich in der Leistungsbeschreibung dargestellt.

Asylbewerber oder Flüchtlinge, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sollen neben der Versorgung mit notwendigen Grundleistungen sozial betreut und begleitet werden, damit sie sich für die Dauer ihres Aufenthaltes in Deutschland besser orientieren können. Ziel der Durchführung von Orientierungshilfen, Beratung und Information ist, Menschen bei der Bewältigung auftretender Alltagsprobleme zu unterstützen. Asylbewerber und abgelehnte Asylbewerber sollen zudem objektiv und realistisch über ihre Aufenthaltssituation in Deutschland aufgeklärt werden. Diese Aufgabe wird durch die Verbände der freien Wohlfahrtspflege in den Landesflüchtlingsunterkünften durchgeführt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) - Sicherheit

Grundsätzlich wird sowohl die Sicherheit der Flüchtlinge als auch der Einrichtung gewährleistet. Dem Sicherheitsdienst obliegt insbesondere die Bewachung und Sicherung gegen Eindringen und Übergriffen von außen, das Einschreiten bei Auseinandersetzungen zwischen den Flüchtlingen und die Einleitung von Rettungs- und Evakuierungsmaßnahmen im Brandfall. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keine polizeilichen Befugnisse haben. Informationen zur personellen Ausstattung der Flüchtlingseinrichtungen können Sie aus der Leistungsbeschreibung „Rahmenvereinbarung zu Betreuungsleistungen in Flüchtlingsunterkünften“ entnehmen.

Nach Aussagen und Erfahrungen der Polizei ist tatsächlich keine Straftathäufigkeit rund um die Flüchtlingsunterkünfte zu beobachten. Insgesamt ist auch die Kriminalitätslage in den Flüchtlingseinrichtungen nahezu gänzlich unauffällig.

Die Polizei ist stets für möglicherweise auftretende Probleme sensibilisiert und verstärkt lageangepasst die Polizeipräsenz im Umkreis der Flüchtlingsunterkünfte, um sowohl die Anwohnerinnen und Anwohner als auch die Flüchtlinge zu schützen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) - Flüchtlinge / Asylsuchende

Die Flüchtlinge kommen aus den unterschiedlichsten Ländern zu uns. Bei den zugangsstärksten Ländern handelt es sich jedoch um Syrien, Afghanistan, Irak und Eritrea.

Kinder und Jugendliche, die aus ihren Herkunftsländern ohne ihre Eltern oder andere Erziehungsberechtigte zu uns kommen, gehören zu den besonders schutzbedürftigen Personengruppen. Sie werden nicht in den Landesflüchtlingseinrichtungen untergebracht, sondern direkt vom lokal zuständigen Jugendamt in Obhut genommen. Somit unterliegen die minderjährigen Flüchtlinge den Bestimmungen der Jugendhilfe und erhalten einen gesetzlichen Vormund. Daher ist das Jugendamt von Anfang an für die Aufnahme, Unterkunft und Betreuung zuständig.

Flüchtlinge stehen vor besonderen Herausforderungen, aufgrund ihrer mangelnden Kenntnis der Sprache und Rechtskultur des Aufnahmelandes, aber auch aufgrund der von ihnen erlebten, oft traumatisierten Erfahrungen. Vor diesem Hintergrund hat das Land in allen Landesflüchtlingseinrichtungen das Programm die „Soziale Beratung von Flüchtlingen in NRW“ initiiert, das bei Bedarf Flüchtlingen die aktive Hilfe und Unterstützung beim Asylverfahren bietet. Diese Leistung der Asylverfahrensberatung, die in erster Linie von Trägern der Wohlfahrtsverbände vor Ort in der Einrichtung angeboten wird, hat die zentrale Zielsetzung, die Flüchtlinge durch individuelle Beratung und Begleitung sowie qualifizierte Information über den Inhalt und Ablauf des Asylverfahrens frühzeitig vorzubereiten. Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhalten Sie detaillierte Informationen zum Asylverfahren.