Der Regionalrat und der Braunkohlenausschuss sind Träger der Raumordnungsplanung im Regierungsbezirk Köln bzw. im Rheinischen Braunkohlengebiet. Ihre Schwerpunktaufgabe besteht darin, die sachlichen und verfahrensmäßigen Entscheidungen zur Erarbeitung der Regionalpläne bzw. der Braunkohlenpläne zu treffen und deren Aufstellung zu beschließen.
Die im Landesplanungsgesetz NRW festgelegte Anbindung des Regionalrates bzw. des Braunkohlenausschusses an die staatliche Bündelungsbehörde Bezirksregierung führt dazu, dass Planung und Vollzug im Bereich der staatlichen Raumplanung weitgehend organisatorisch miteinander verbunden sind und sich gegenseitig in sachgerechter Weise ergänzen.
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