Bezirksregierung
Köln

Gesundheitsfachberufe

Die Bezirksregierung Köln ist für die Anerkennung und Überwachung der Ausbildungsschulen in den nichtärztlichen Gesundheitsfachberufen zuständig.

Die Ausbildung in den nichtärztlichen Gesundheitsfachberufen findet an staatlich anerkannten Schulen statt und ist jeweils durch Bundesgesetze und die dazu erlassene Ausbildungs- und Prüfungsordnung geregelt. Die Bezirksregierung Köln ist für die staatliche Anerkennung und Überwachung dieser Schulen zuständig. Unter besonderen Umständen ist eine Rücknahme der staatlichen Anerkennung möglich, wenn z. B. vom Träger gesetzliche oder strukturelle Voraussetzungen nicht erfüllt werden oder nicht mehr erfüllt werden können und eine Erreichung des Ausbildungszieles nicht möglich ist.

Die Kreise und kreisfreien Städte sind als Untere Gesundheitsbehörde für das Prüfungswesen, die Erteilung der Berufserlaubnis sowie für die Anerkennung ausländischer Ausbildungen zuständig. Bei ausländischen Ausbildungen erfolgt zuvor zentral für das Land Nordrhein-Westfalen die Prüfung der Gleichwertigkeit des Abschlusses durch die Zentrale Anerkennungsstelle für Pflege- und Gesundheitsfachberufe bei der Bezirksregierung Münster, Dezernat 24, Domplatz 1-3, 48143 Münster (siehe „Besuchen Sie auch“).

Wer einen Gesundheitsfachberuf ausüben möchte oder jemanden der vorgenannten Berufe einstellen möchte, hat dies der Unteren Gesundheitsbehörde anzuzeigen. Die Bezirksregierung ist als übergeordnete Behörde für die Rechts- und Fachaufsicht über die Unteren Gesundheitsbehörden zuständig.

Wenn Sie die Gründung einer Gesundheitsfachschule planen, bieten wir Ihnen das Merkblatt „Schulgründung“ an. Auf der Seite des konkreten Ausbildungsberufes stellen wir Ihnen den jeweiligen Erhebungsbogen zur Verfügung, der für die Beantragung einer Schulgenehmigung oder bei wesentlichen Veränderungen an der Schule als Basis für die von uns benötigten Informationen dient. Wenn Sie die Aufnahme einer Ausbildung beabsichtigen, finden Sie auf der Seite des konkreten Ausbildungsberufes die staatlich anerkannten Schulen im Regierungsbezirk Köln.

Schulen für Gesundheitsfachberufe sind, soweit sie nicht von Universitätskliniken betrieben werden, schulgeldpflichtige, private Berufsfachschulen. Ausnahmen: Schulen für Gesundheits- und Kranken- / Kinderkrankenpflege; Schulen für Hebammen und Entbindungspfleger.

Schulgelder können in Nordrhein-Westfalen als Sonderausgaben Steuer mildernd beim Finanzamt geltend gemacht werden. Ausbildungsverträge werden mit dem Träger der Schule abgeschlossen. Für das Ausbildungsverhältnis gilt das Arbeitsrecht bzw. das Vertragsrecht.

Der Gesundheitsfachberuf Diätassistentin/Diätassistent wird gegenwärtig im Regierungsbezirk Köln nicht ausgebildet.

Die Überprüfung der Voraussetzungen für eine Erteilung von Erlaubnissen zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung nach dem Heilpraktikergesetz erfolgt im Regierungsbezirk Köln zentral bei der Unteren Gesundheitsbehörde der Stadt Köln, Neumarkt 15-21, 50667 Köln. Alle weiteren Aufgaben in Bezug auf Heilpraktiker/innen, wie z. B. die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis, werden von der örtlich zuständigen Unteren Gesundheitsbehörde wahrgenommen. Heilerziehungspflege ist kein Gesundheitsfachberuf. Sie ist eine schulische Ausbildung und bei der Bezirksregierung dem Dezernat 45 - Berufskollegs - zugeordnet.