Interessierte, Trägereinrichtungen und Pflegeschulen erhalten grundlegende Informationen zur einjährigen Pflegefachassistenzausbildung und erfahren, wie sie zu weiterführenden Informationen gelangen können.
Die Bezirksregierung Köln ist für die generalistische Pflegefachassistenzausbildung zu-ständig. Mit der Einführung der generalistischen Pflegeausbildung war es notwendig, auch die einjährigen Ausbildungen in der Altenpflegehilfe und der Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz in die einjährige Pflegefachassistenzausbildung zusammenzuführen. Weitergehende Informationen zu dieser Ausbildung finden Sie hier.
Die Bezirksregierung ist für die Ausbildung zur generalistischen Pflegefachassistentin und zum generalistischen Pflegefachassistenten zuständig. Die Ausbildung ist in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Pflegefachassistenz (PflfachassAPrV), welche am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist, geregelt. Die Zuständigkeit der Bezirksregierung umfasst dabei die staatliche Anerkennung und Beaufsichtigung von Ausbildungsstätten, die Prüfung des Zugangs zur Ausbildung, die Organisation der staatlichen Prüfungen, die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten sowie die Erteilung, den Widerruf und die Rücknahme der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung.
Die generalistische Pflegefachassistenzausbildung soll die Auszubildenden befähigen, Pflegefachkräfte bei der Erfüllung pflegerischer Aufgaben zu unterstützen. Sie sollen in der Lage sein, deren Anordnungen unter Aufsicht korrekt durchzuführen, Besonderheiten zuverlässig weiterzuleiten und rechtlich korrekt zu dokumentieren. Sie sollen bei der Gesundheitsförderung, Betreuung und Begleitung von Menschen mit Unterstützungsbedarf aller Altersstufen sowie in allen Lebenssituationen mitwirken. Dafür sind fachliche, soziale und personale Kompetenzen erforderlich.
Wenn Sie die Gründung einer Schule für die die Pflegefachassistenzausbildung beabsichtigen, finden Sie hier die Mindestanforderungen an Pflegeschulen gemäß §9 des Pflegeberufegesetzes PlfBG:
- Hauptberufliche Leitung der Schule durch eine pädagogisch qualifizierte Person mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung auf Master- oder vergleichbarem Niveau
- Nachweis einer im Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze angemessenen Zahl fachlich und pädagogisch qualifizierter Lehrkräfte mit entsprechender, insbesondere pflegepädagogischer, abgeschlossener Hochschulausbildung auf Master- oder vergleichbarem Niveau
- Vorhandensein der für die Ausbildung erforderlichen Räume und Einrichtungen sowie ausreichender Lehr- und Lernmittel, die den Auszubildenden kostenlos zur Verfügung zu stellen sind.
Detaillierte Informationen dazu finden Sie unter § 2 in der Verordnung zur Durchführung des Pflegeberufegesetzes in Nordrhein-Westfalen (Durchführungsverordnung Pflegebe-rufegesetz - DVO-PflBG NRW).
Um zur Pflegefachassistenzausbildung zugelassen zu werden, müssen Sie über folgen-de Zugangsvoraussetzungen verfügen:
- gesundheitliche Eignung für die Absolvierung der Ausbildung
- mindestens einen Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung
- ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
Zudem dürfen Sie sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Absolvierung der Ausbildung ergibt.
Die Berufserlaubnis wird, wie bei allen Gesundheitsfachberufen, nach bestandener staatlicher Prüfung erteilt, wenn die gesundheitliche und persönliche Eignung (Zuverlässigkeit) vorliegt.
Tätigkeitsbereiche sind u.a.: Krankenhäuser, Pflegeheime, soziale Dienste, ambulante Pflegedienste sowie Rehabilitationseinrichtungen.
Detaillierte Informationen zu Grundlagen und Dauer der Ausbildungsgänge sowie zu den Ausbildungsvoraussetzungen erteilen die jeweiligen Ausbildungsstätten und können den rechtlichen Grundlagen entnommen werden.
Für die Anerkennung eines ausländischen Abschlusses ist zentral für Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierung Münster, Dezernat 24 - PuG, Domplatz 1-3, 48143 Münster zuständig (siehe Link).
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: