Sie sind eingliederungsberechtigt nach § 13 Soldatenversorgungsgesetz (SVG) und interessieren sich für vorbehaltene Stellen nach § 14 SVG im Geschäftsbereich der Vormerkstelle NRW?
Die Bewerbungs- bzw. Eingliederungsverfahren, der nach § 14 Abs. 3 SVG einzurichtenden Vormerkstelle des Bundes und der 16 Vormerkstellen der Länder sind im Detail unterschiedlich. Die Ihnen hier vorgestellten Informationen gelten ausschließlich für die Durchführung des Stellenvorbehalts im Land Nordrhein-Westfalen.
Das Eingliederungsverfahren der Vormerkstelle NRW gliedert sich für Sie wie folgt:
- Registrieren Sie sich mindestens 24 Monate vor Beginn Ihrer Freistellung (Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrem zuständigen Berufsförderungsdienst (BFD)) für das Verfahren der Vormerkstelle NRW. Füllen Sie hierfür den „Vermittlungsantrag der Vormerkstelle NRW“ vollständig aus und senden Sie diesen - inkl. einer Kopie Ihrer Eingliederungsberechtigung - an Ihren zuständigen BFD für die Stellungnahme. Dieser leitet den ausgefüllten Antrag per E-Mail an die Vormerkstelle NRW weiter. Sie finden den Antrag am Ende dieser Seite.
- Nach Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie die Vermittlungsbestätigung der Vormerkstelle NRW und werden für den Stellenbörsen-Newsletter freigeschalten. In diesem sind alle ausgeschriebenen Vorbehaltsstellen unter Angabe einer Stellennummer enthalten. Der Newsletter wird in regelmäßigen Abständen veröffentlicht (in der Regel einmal wö-chentlich am letzten Werktag in der Woche).
- Sollten Sie im Newsletter eine geeignete Vorbehaltsstelle finden, so bewerben Sie sich auf diese Stelle direkt bei der ausschreibenden Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts (Einstellungsbehörde). Weisen Sie in Ihrer Bewerbung unter Angabe der Stellennummer explizit darauf hin, dass Sie sich auf eine Vorbehaltsstelle bewerben. Fügen Sie Ihrer Bewerbung eine KOPIE der o.g. Vermittlungsbestätigung bei.
- Werden Sie zu einem Auswahlverfahren eingeladen, so liegt es in Ihrer Verantwortung, dieses nach entsprechender Vorbereitung zu absolvieren.
Bei Auswahlverfahren für Vorbehaltsstellen konkurrieren Sie nur mit anderen Eingliederungsberechtigten. Eine Vorauswahl aufgrund Ihrer Zeugnisnoten darf nicht erfolgen. Weiterhin steht einer eventuellen Verbeamtung unter den Voraussetzungen des § 9 Abs. 8 SVG eine bestehende Höchstaltersgrenze nicht entgegen. Achten Sie darauf, dass diese Vorgaben von den Einstellungsbehörden beachtet werden und informieren Sie die Vormerkstelle NRW sofern dies nicht erfolgt. - Sobald Sie eine Einstellungszusage erhalten haben und Sie diese Stelle auch tatsächlich antreten wollen, so informieren Sie die Vormerkstelle NRW umgehend darüber. Sie erhalten dann von der Vormerkstelle NRW schriftlich eine Zuweisungsvorbereitung, in der Sie aufgefordert werden, das ORIGINAL Ihrer Eingliederungsberechtigung zu übersenden.
- Wenn Ihre Einstellungsbehörde der Vormerkstelle NRW Ihren Dienstantritt meldet, erfolgt die Zuweisung auf die Vorbehaltsstelle. Mit der Zuweisung erhält die Behörde das Original Ihrer Eingliederungsberechtigung zur Aufnahme in Ihre Personalakte. Sollte es sich dabei lediglich um die "Bestätigung über den Anspruch" handeln, da Ihr Dienstzeitende (DZE) noch nicht erreicht ist und Sie daher noch nicht im Besitz des E- oder Z-Scheins sind, sind Sie verpflichtet, den Schein, der Ihnen zum DZE von Ihrem zuständigen BFD übersandt wird, dann unverzüglich Ihrer Einstellungsbehörde auszuhändigen.
Teilen Sie der Vormerkstelle NRW unverzüglich Änderungen Ihrer persönlichen
Daten (Name, Anschrift, Kontaktdaten, etc.) mit.
Sollten Sie nicht mehr an einer Vermittlung im Zuständigkeitsbereich der Vormerkstelle NRW interessiert sein, bitte ich Sie zur Beendigung des Verfahrens das entsprechende, vollständig ausgefüllte Formblatt oder eine E-Mail (unter Angabe der PK und eines Grundes) an die Vormerkstelle NRW zu senden. Sie finden dieses Formblatt ebenfalls am Ende dieser Seite.
Ergeben sich weitere Fragen für Sie, nehmen Sie direkt Kontakt mit der Vormerkstelle NRW auf: Die Mitarbeiter der Vormerkstelle NRW stehen Ihnen gerne für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung.