Bezirksregierung
Köln

Informationen für Soldatinnen und Soldaten

Sie sind eingliederungsberechtigt nach § 9 Soldatenversorgungsgesetz (SVG) und interessieren sich für vorbehaltene Stellen nach § 10 SVG im Geschäftsbereich der Vormerkstelle NRW?

Die Bewerbungs- bzw. Eingliederungsverfahren, der nach § 10 Abs. 4 SVG einzurichtenden Vormerkstelle des Bundes und der 16 Vormerkstellen der Länder sind im Detail unterschiedlich. Die Ihnen hier vorgestellten Informationen gelten ausschließlich für die Durchführung des Stellenvorbehalts im Land Nordrhein-Westfalen.

Das Eingliederungsverfahren der Vormerkstelle NRW gliedert sich für Sie wie folgt:

  1. Registrieren Sie sich mindestens 24 Monate vor Beginn Ihrer Freistellung (Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrem zuständigen Berufsförderungsdienst (BFD)) für das Verfahren der Vormerkstelle NRW. Füllen Sie hierfür den „Vermittlungsantrag der Vormerkstelle NRW“ vollständig aus, holen Sie die Stellungnahme des für Sie zuständigen BFD ein und senden Sie diese Unterlagen zusammen mit einer KOPIE Ihrer Eingliederungsberechtigung an die Vormerkstelle NRW. Sie finden den genannten Antrag am Ende dieser Seite.
  2. Nach Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie die Vermittlungsbestätigung der Vormerkstelle NRW und werden für den Stellenbörsen-Newsletter freigeschalten. In diesem sind alle ausgeschriebenen Vorbehaltsstellen enthalten. Der Newsletter wird in regelmäßigen Abständen veröffentlicht (in der Regel 1 Mal wöchentlich).
  3. Sollten Sie im Stellenbörsen-Newsletter eine für Sie geeignete Vorbehaltsstelle finden, so bewerben Sie sich auf diese Stelle direkt bei der ausschreibenden Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts (Einstellungsbehörde). Weisen Sie in Ihrer Bewerbung explizit darauf hin, dass Sie sich um eine Vorbehaltsstelle bewerben. Fügen Sie hierzu Ihrer Bewerbung eine KOPIE der oben genannten Vermittlungsbestätigung bei. Das Beifügen der originalen Eingliederungsberechtigung (E-/Z-Schein oder Bestätigung über den Anspruch nach § 9 SVG) ist, als Berechtigungsgrundlage für eine Bewerbung im Rahmen des Stellenvorbehaltes nicht ausreichend.
  4. Werden Sie zu einem Auswahlverfahren eingeladen, so liegt es in Ihrer Verantwortung, dieses nach entsprechender Vorbereitung zu absolvieren.
    Bei Auswahlverfahren für Vorbehaltsstellen konkurrieren Sie nur mit anderen Eingliederungsberechtigten. Eine Vorauswahl aufgrund Ihrer Zeugnisnoten darf nicht erfolgen. Weiterhin steht einer eventuellen Verbeamtung unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 8 SVG eine bestehende Höchstaltersgrenze nicht entgegen. Achten Sie darauf, dass diese Vorgaben von den Einstellungsbehörden beachtet werden und informieren Sie die Vormerkstelle NRW sofern dies nicht erfolgt.
  5. Sobald Sie eine Einstellungszusage erhalten haben und Sie diese Stelle auch tatsächlich antreten wollen, so informieren Sie die Vormerkstelle NRW umgehend darüber. Sie erhalten dann von der Vormerkstelle NRW schriftlich eine Zuweisungsvorbereitung, in der Sie aufgefordert werden, das ORIGINAL Ihrer Eingliederungsberechtigung (E-/Z-Schein oder Bestätigung über den An-spruch nach § 9 SVG) zu übersenden.
  6. Wenn Ihre Einstellungsbehörde der Vormerkstelle NRW Ihren Dienstantritt meldet, erfolgt die Zuweisung auf die Vorbehaltsstelle. Mit der Zuweisung erhält die Behörde das Original Ihrer Eingliederungsberechtigung zur Aufnahme in Ihre Personalakte. Sollte es sich dabei nur um die Bestätigung über den Anspruch nach § 9 SVG handeln, da Ihr Dienstzeitende (DZE) noch nicht erreicht ist und Sie daher noch nicht im Besitz des E- oder Z-Scheins sind, sind Sie verpflichtet, den Schein, der Ihnen zum DZE von Ihrem zuständigen BFD übersandt wird, dann unverzüglich Ihrer Einstellungsbehörde auszuhändigen.

Teilen Sie der Vormerkstelle NRW unverzüglich Änderungen Ihrer persönlichen Daten (Name, Anschrift, Kontaktdaten, etc.) mit.

Sollten Sie nicht mehr an einer Vermittlung im Zuständigkeitsbereich der Vormerkstelle NRW interessiert sein, bitte ich Sie zur Beendigung des Verfahrens das entsprechende, vollständig ausgefüllte Formblatt an die Vormerkstelle NRW zu senden. Sie finden dieses Formblatt ebenfalls am Ende dieser Seite.

Ergeben sich weitere Fragen für Sie, nehmen Sie direkt Kontakt mit der Vormerkstelle NRW auf: Die Mitarbeiter der Vormerkstelle NRW stehen Ihnen gerne für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung.

Verlust der Eingliederungsberechtigung bei verkürzten Vorbereitungsdiensten

ie einzige Ernennungsurkunde, die Sie während eines aktiven Dienstverhältnisses als Soldat/in auf Zeit (SaZ) annehmen dürfen, ist die Ernennung zur Beamtin / zum Beamten auf Widerruf zum Zwecke der Ausbildung. Vor Ihrem Dienstzeitende als SaZ darf auf gar keinen Fall eine Ernennung zur Beamtin / zum Beamten auf Probe vorgenommen werden, da ansonsten Ihr Soldatenverhältnis erlischt und Sie dadurch Ihre Eingliederungsberechtigung verlieren würden, sofern durch die Beendigung des Soldatenverhältnisses die Dienstzeit unter zwölf Jahre verkürzt wird. In diesem Fall kann die Vormerkstelle NRW Ihre Zuweisung auf eine vorbehaltene Stelle widerrufen.

Diese Konstellation kann in seltenen Fällen bei kürzeren Vorbereitungsdiensten wie z.B. dem

  • Vorbereitungsdienst der Brandmeisteranwärter/-innen - 18-monatiger Vorbereitungsdienst
  • Vorbereitungsdienst der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (ehemals mittlerer Dienst) - 24-monatiger Vorbereitungsdienst

auftreten. Achten Sie daher bitte immer darauf, dass das voraussichtliche Ende des Vorbereitungsdienstes einer von Ihnen aus der Stellenbörse ausgewählten Stelle nach Ihrem DZE liegen muss.

Fallbeispiel:

Das Dienstzeitende einer Soldatin nach zwölf Jahren ist am 03.10.2019 erreicht. Nach Bestehen des Auswahlverfahrens bei einer Kommune zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt im (mittleren) feuerwehrtechnischen Dienst erhält sie ein Einstellungsangebot zum 01.04.2018. Der 18-monatige Vorbereitungsdienst dauert dann bis zum 30.09.2019, sodass eine Ernennung zur Beamtin auf Probe bereits vor dem DZE der Soldatin erfolgen müsste. Die Soldatin, deren zwölfjährige Dienstzeit mit Ablauf des 03.10.2019 endet, darf daher eine Ernennung zur Beamtin auf Probe frühestens mit Wirkung zum 04.10.2019 annehmen. Eine frühere Ernennung würde zu einer Verkürzung ihrer Dienstzeit auf unter zwölf Jahre und somit zum Verlust ihrer Eingliederungsberechtigung führen.