Bezirksregierung
Köln

Regionalrat

Der Regionalrat trifft als Träger der Regionalplanung die sachlichen und verfahrensmäßigen Entscheidungen zur Erarbeitung des Regionalplanes und beschließt über dessen Aufstellung. Er legt damit die regionalen Ziele der Raumordnung und Landesplanung für die Entwicklung des Regierungsbezirks im Regionalplan fest.

Neben dieser Entscheidungskompetenz hat der Regionalrat Beteiligungs-, Informations- und Beratungsrechte im Bereich der regionalen Infrastrukturpolitik.

Die Bezirksregierung unterrichtet den Regionalrat über alle regional bedeutsamen und strukturwirksamen Entwicklungen. Das gleiche gilt für Förderprogramme und -maßnahmen des Landes in vielen wichtigen Infrastrukturbereichen, wie z.B. in den Gebieten Städtebau, Freizeit- und Erholungswesen, Tourismus, Landschaftspflege, Wasserwirtschaft, Abfallbeseitigung und Altlasten sowie Kultur. Die Unterrichtungspflicht der Bezirksregierung ist die Basis für sachgerechte strukturpolitische Entscheidungen durch den Regionalrat.

Auf der Grundlage der Raumordnungspläne unterbreitet der Regionalrat Vorschläge für Förderprogramme und Fördermaßnahmen von regionaler Bedeutung. Er hat dabei die Vorschläge aus der Region zu berücksichtigen, zusammenzuführen und zu bewerten sowie eine Prioritätensetzung vorzunehmen. Das Vorschlagsrecht dient dazu, qualifizierte Entscheidungsvorschläge für die Landesregierung zu erarbeiten. Der Regionalrat soll im Verhältnis zur Landesregierung bei strukturpolitischen Entwicklungen als Sprecher der Region auftreten, die Wünsche der Region bündeln und sie nach Abgleich mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung an die Landesregierung herantragen.

In Verkehrsfragen ist der Regionalrat an der Planung der Verkehrsinfrastruktur beteiligt. Er beschließt über die Vorschläge der Region für die gesetzlichen Bedarfs- Ausbaupläne von Bund und Land, für die die jährlichen Ausbauprogramme für Landesstraßen und die Förderprogramme für den kommunalen Straßen- und Radwegebau. Der Regionalrat legt darüber hinaus die Prioritäten für Um- und Ausbaumaßnahmen von Landesstraßen bis zu 3 Mio. € Gesamtkosten je Maßnahme fest. Ergänzt werden diese Kompetenzen dadurch, dass der Regionalrat bei Linienbestimmung für Landesstraßen durch die Bezirksregierung ebenso wie die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen ist.

Ratsinformationssystem

Neuigkeiten, Organigramme, Informationen zu den Gremien, Fraktionen und Mitgliedern sowie aktuelle Sitzungsunterlagen stehen Ihnen im Ratsinformationssystem zur Verfügung.

Zusammensetzung

Im Regionalrat des Regierungsbezirks Köln sitzen 42 stimmberechtigte Mitglieder und 22 beratende Mitglieder ohne Stimmrecht. Die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder des Regionalrates ist abhängig von der Einwohnerzahl im Regierungsbezirk. Die Kreise und kreisfreien Städte wählen je angefangene 200.000 Einwohner ein stimmberechtigtes Mitglied in den Regionalrat. Die darüber hinaus noch fehlenden stimmberechtigten Mitglieder werden über Reservelisten der Parteien berufen.

Die parteipolitische Zusammensetzung der 42 stimmberechtigten Mitglieder in der aktuellen Sitzungsperiode richtet sich nach den Ergebnissen der Kommunalwahlen vom 13. September 2020 in den kreisfreien und kreisangehörigen Städten und Gemeinden des Regierungsbezirks Köln.

Damit ist sowohl eine flächendeckende wie auch eine den politischen Mehrheitsverhältnissen im Regierungsbezirk entsprechende Aufteilung der Sitze im Regionalrat gewährleistet.

Die Gruppe der beratenden Mitglieder ohne Stimmrecht integriert die gesellschaftlich relevanten Interessen in den Regionalrat hinein (Arbeitgeber-/Arbeitnehmervertreter, Naturschutzverbände, Sportverbände, kommunale Gleichstellungsstellen). Dazu kommen noch die Oberbürgermeister und Landräte des Regierungsbezirks sowie ein Vertreter des Landschaftsverbandes Rheinland, die die Interessen ihrer Kommunen und Kreise bzw. ihres Kommunalverbandes beratend in den Regionalrat einbringen. Damit wird ergänzend zum flächendeckenden politischen Proporz der stimmberechtigten Mitglieder ein breiter Konsens zu den Arbeiten des Regionalrates ermöglicht.

Fraktionen

Die stimmberechtigten Mitglieder des Regionalrates können sich auf der Grundlage grundsätzlicher politischer Übereinstimmung zu möglichst gleichgerichtetem Wirken zu Fraktionen zusammenschließen. Nach der Geschäftsordnung des Regionalrates muss eine Fraktion aus mindestens 2 Mitgliedern bestehen. Diese Voraussetzungen erfüllen CDU mit 15 Mitgliedern, SPD mit 10 Mitgliedern, GRÜNE mit 10 Mitgliedern, FDP mit 3 Mitgliedern und die LINKE./ Volt mit 2 Mitgliedern.

Die Fraktionen wirken bei der Willensbildung und Entscheidungsfindung im Regionalrat mit, sie können insoweit ihre Auffassung öffentlich darstellen. Die Fraktionen haben besondere Rechte, die in der Geschäftsordnung des Regionalrates geregelt sind.

Kommissionen

Zur Vorbereitung der Beschlussfassung im Regionalrat können Arbeitsgremien – sog. Kommissionen - gebildet werden. Die Kommissionen sind entsprechend der Stärke der einzelnen Parteien oder Wählergruppen des Regionalrates zusammengesetzt. In die Kommissionen können auch Personen entsandt werden, die selbst nicht Mitglied des Regionalrates sind. Damit kann die ganze Breite der zur Verfügung stehenden Fachleute in die Arbeiten des Regionalrates eingebunden werden.

Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat Kommissionen für Regionalplanung und Strukturfragen sowie Verkehr eingerichtet. Der Verkehrskommission arbeiten je eine Unterkommission für die Geschäftsbereiche Rhein-Berg und Ville-Eifel des Landesbetriebs Straßen NRW sowie eine weitere Unterkommission für das Sachgebiet Schiene zu.

Die Regionalräte der Bezirksregierungen Düsseldorf und Köln haben darüber hinaus eine gemeinsame Arbeitsgruppe zur „Innovationsregion Rheinisches Revier“ gebildet. Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, die Beratungen der Regionalräte zu dieser strukturpolitischen Initiative der Landesregierung vorzubereiten.

Öffentlichkeit der Sitzungen

Der Regionalrat tritt mindestens viermal jährlich zusammen; die Sitzungen sind öffentlich. Die Sitzungen finden in der Regel im Plenarsaal der Bezirksregierung, Zeughausstr. 2-10, in Köln statt.

Die Einladungen zu den Sitzungen mit der Tagesordnung und den Sitzungsunterlagen werden unter Angabe des Sitzungsorts etwa drei Wochen vor der jeweiligen Sitzung im Ratsinformationssystem veröffentlicht.