Bezirksregierung
Köln

Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Bildungsabschlüsse

Die Bezirksregierung Köln ist für die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse für Sozialpädagogik/Sozialarbeit, Heilpädagogik und Kindheitspädagogik zuständig.

Die Bezirksregierung Köln kann eine im Ausland erworbene Berufsqualifikation im Bereich der Sozialen Arbeit, Heilpädagogik oder Kindheitspädagogik anerkennen und die Befugnis zur Aufnahme oder Ausübung der nachfolgenden reglementierten Berufe erteilen, wenn eine gleichwertige Ausbildung im Ausland erfolgt ist bzw. wesentliche Unterschiede durch Berufserfahrung oder Anpassungsmaßnahmen ausgeglichen wurden:

  • staatlich anerkannte Sozialarbeiterin/ staatlich anerkannter Sozialarbeiter bzw. staatlich anerkannte Sozialpädagogin/ staatlich anerkannter Sozialpädagoge
  • staatlich anerkannte Heilpädagogin/ staatlich anerkannter Heilpädagoge
  • staatlich anerkannte Kindheitspädagogin/ staatlich anerkannter Kindheitspädagoge

Folgende Antragsunterlagen sind dafür erforderlich:

  • Antrag auf Anerkennung und Erteilung der Befugnis zur Aufnahme oder Ausübung des Berufs (siehe Antragsformular),
  • tabellarischer Lebenslauf, aus dem insbesondere die schulische und berufliche Laufbahn hervorgeht,
  • Fotokopie/Scan (PDF) des Bildungsabschlusses und des dazugehörigen Fächer- und Notenverzeichnisses bzw. der Studieninhalte sowie eine Fotokopie/Scan (PDF) der deutschen Übersetzung,
  • Nachweise über eventuelle Berufserfahrung im Bereich der Sozialen Arbeit, Heilpädagogik oder Kindheitspädagogik,
  • Fotokopie/Scan (PDF) des Passes oder Ausweises (bei Namensänderung auch Kopie/Scan (PDF) der Heiratsurkunde).

In der Regel sind vor Erteilung der Befugnis zur Aufnahme oder Ausübung des Berufs Ausgleichsmaßnahmen (wahlweise Anpassungslehrgang oder Eignungsprüfung) durchzuführen. Die Ausgleichsmaßnahmen können für Sozialpädagogik/ Soziale Arbeit und Kindheitspädagogik an der Technischen Hochschule Köln oder den Fachhochschulen Münster und Bielefeld und für Heilpädagogik überwiegend an der Katholischen Fachhochschule Abt. Münster durchgeführt werden. Wesentliche Unterschiede und die erforderlichen Anpassungsmaßnahmen werden durch schriftlichen Bescheid festgestellt.

Amtliche Beglaubigungen nehmen die Stadtverwaltungen vor. Übersetzungen von Urkunden und anderen Unterlagen in die deutsche Sprache für amtliche Zwecke dürfen lediglich von in Deutschland durch die Oberlandesgerichte zugelassenen/ ermächtigten Übersetzer/innen erstellt werden.

Gebühren

Dienstleistung / Produkt Gebühr
Gleichwertigkeitsfeststellung Sozialpädagogik/Sozialarbeit, Heilpädagogik und Kindheitspädagogik 60 - 600 Euro

 

 

Hinzu kommen gegebenenfalls Auslagen für Gutachterkosten von 50 – 100 €, sowie Kosten für Ausgleichsmaßnahmen (Anpassungslehrgang pauschal 500€/Semester; Eignungsprüfung ca. 200 – 500 €), die direkt an die jeweilige Technische Hochschule/ Fachhochschule zu entrichten sind.