Bezirksregierung
Köln

DigitalPakt Schule

Mit Hilfe des DigitaIPakt Schule sollen die Voraussetzungen für Bildung in der digitalen Welt bundesweit nachhaltig verbessert werden. Zu diesem Zweck unterstützt der Bund die Länder und Gemeinden bei Ihren Investitionen in die Ausstattung mit IT-Systemen und die Vernetzung der Schulgebäude.

Wer ist antragsberechtigt?

  • Schulträger von Schulen in öffentlicher Trägerschaft
  • Träger von genehmigten Ersatzschulen
  • Träger von staatlich anerkannten
    • Altenpflegeschulen nach § 4 Abs. 2 des Altenpflegegesetzes
    • (Kinder-)Krankenpflegeschulen nach § 4 Abs. 2 des Krankenpflegegesetzes
    • Pflegeschulen nach § 9 PflBG
  • Träger von durch die Bezirksregierungen anerkannten Ausbildungsstätten in weiteren Gesundheitsfachberufen (Ergotherapie, Logopädie, Berufe in der Physiotherapie, pharmazeutisch-technische Assistenz, Podologie, Hebammen, Orthoptik, medizinisch-technische Assistenz und Diätassistenz)

Was wird gefördert?

  • IT-Grundstruktur
  • Digitale Arbeitsgeräte
  • Schulgebundene mobile Endgeräte
  • Regionale Maßnahmen

Wie hoch ist die Förderung?

  • Der Fördersatz beträgt 90 %.
  • Die zur Verfügung stehenden Fördermittel werden auf die Zuwendungsempfänger gemäß der Übersicht in Anlage 2 der Richtlinie aufgeteilt (Schulträgerbudget). Der Zuwendungsempfänger hat im Rahmen der Beantragung das ihm zugewiesene Schulförderbudget zu beachten.
  • Bewilligungen aus dem Schulträgerbudget sind bis zur Höhe des jeweiligen Budgetbetrages nur möglich für bis zum 31. Dezember 2021 vollständig bei der Bezirksregierung Köln eingereichte Anträge. Danach entfällt die Bindung an die Schulträgerbudgets nach Nr. 5.4 a. Ab diesem Zeitpunkt gestellte Anträge können bewilligt werden, wenn hierfür entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Wie funktioniert das Antragsverfahren?

Anträge auf Gewährung der Zuwendung sind vor Beginn der Maßnahme online einzureichen. Schulträger können während der Laufzeit des Förderprogramms mehrfach Anträge auf Förderung stellen.

Welche Informationen werden benötigt?

  • Investitionsplanung
  • Bestandsaufnahme der bestehenden und benötigten Ausstattung (aktuelle Internetanbindung)
  • Technisch-pädagogisches Einsatzkonzept
  • Bedarfsgerechte Qualifizierungsplanung für die Lehrkräfte
  • Zusätzlich bei Anträgen kommunaler Schulträger: Erklärung der Kämmerei

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Richtlinie und dem Internetauftritt des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB) NRW.

Die Richtlinie ist befristet bis zum 31.12.2025.

Förderung / Kooperation

Drei Logos auf weißem Hintergrund: Gefördert durch Bundesministerium für Bildung und Forschung, finanziert von der Europäischen Union, DigitalPakt Schule