In Flurbereinigungsverfahren werden land- und forstwirtschaftliche Grundstücke zweckmäßig neu geordnet. Es ist somit sowohl eine effizientere Bewirtschaftung der Grundstücke möglich als auch die Bereitstellung von Flächen für öffentliche Maßnahmen.
Im Regierungsbezirk Köln wird derzeit eine Vielzahl von Flurbereinigungsverfahren durchgeführt. Ein Großteil dieser Verfahren werden durch Planungen Dritter veranlasst. Durch Flurbereinigungsverfahren werden Eigentumsrechte gewahrt und ein Ausgleich zwischen den öffentlichen und privaten Interessen ermöglicht. Hierzu zählen Straßenbauprojekte, Eisenbahnprojekte, Maßnahmen des Hochwasserschutzes, Umsetzung von Maßnahmen der Wasserwirtschaft, auch im Zusammenhang mit der europäischen Wasserrahmenrichtlinie, Naturschutz- und Landschaftsschutzprojekte oder die Neuordnung der Flächen nach erfolgter Rekultivierung im Rheinischen Braunkohlenrevier. Darüber hinaus werden Verfahren zum Erhalt bzw. der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in der Land- und Forstwirtschaft durchgeführt.
Einzelheiten zu den einzelnen Verfahren entnehmen Sie bitte den jeweiligen Verfahrensübersichten.
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