In diesem Verfahren werden Flächen für die RWE Power AG zur Verlegung des Schlichbaches bereitgestellt. Es handelt sich hier um eine Unternehmensflurbereinigung, die auch der Vermeidung agrarstruktureller Nachteile dient.
Da für die bergbaubedingte Verlegung des Schlichbaches ländliche Grundstücke in größerem Umfang in Anspruch genommen werden, die hierfür benötigten Flächen nicht ausnahmslos frei-händig erworben werden können und zudem An- und Durchschneidungen landwirtschaftlicher Flächen sowie Zerschneidungen des landwirtschaftlichen Wegenetzes eintreten, hat die Bezirks-regierung Köln als Enteignungsbehörde mit Schreiben vom 10.01.2012 den Antrag gestellt, ein Flurbereinigungsverfahren gemäß §§ 87 ff. FlurbG einzuleiten und durchzuführen.
Verfahrensdaten
Aktenzeichen: | 33.46 - 51205 |
Verfahrensart: | Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG |
Verfahrensgröße: | 207 ha |
Anzahl der Eigentumsverhältnisse: | 40 |
Beteiligte Städte / Gemeinden: |
Gebietskarte
Verfahrensablauf
Aufklärungstermine | 12.11.2012 |
Einleitungsbeschluss | 10.12.2012 |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | 10.12.2012 |
Offenlage der Wertermittlungsergebnisse | |
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse | 07.05.2015 |
Plangenehmigung des Wege- und Gewässerplanes nach § 41 FlurbG | |
Planwunschtermine | 02.04.2014 bis 28.02.2015 |
Vorläufige Besitzeinweisung | 01.08.2017 |
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes | 01., 02.10.2018 |
Anhörungstermin zum Flurbereinigungsplan | 18.10.2018 |
Eintritt des neuen Rechtszustandes | 15.04.2019 |
Ersuchen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters | 04.03.2020 |
Ersuchen zur Grundbuchberichtigung | 04.01.2021 |
Schlussfeststellung | 03.08.2023 |