Bezirksregierung
Köln

Regionalplanung

Nachhaltige Entwicklung des Regierungsbezirkes durch Regionalplanung.

Als querschnittsorientierte Gesamtplanung sichert die Regionalplanung einerseits die natürlichen Lebensgrundlagen der Region, andererseits hält sie ausreichende Spielräume für die Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung vor. Dazu legt die Regionalplanung Ziele und Grundsätze der Raumordnung fest, die von allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Regierungsbezirk beachtet bzw. berücksichtigt werden müssen.

Insbesondere mit den folgenden Themenfeldern befasst sich die Regionalplanung:

  • Steuerung der Siedlungs- und Freiraumentwicklung
  • Großflächige Einzelhandelsentwicklungen
  • Standortvorsorge technischer Infrastrukturen
  • Raumansprüche erneuerbarer Energien
  • Rohstoffsicherung
  • Gewässer- und vorbeugender Hochwasserschutz.

Das wichtigste Steuerungsinstrument zur Koordinierung dieser unterschiedlichen Raumansprüche ist der Regionalplan. Der Regionalplan bildet die zusammenfassende, übergeordnete und überörtliche Schnittstelle zwischen der Landesentwicklungsplanung und der kommunalen Bauleitplanung sowie den raumbedeutsamen Fachplanungen.

Um die vielfältigen Aufgaben der Regionalplanung wahrnehmen zu können, bedarf es stets aktueller Datengrundlagen, z.B. zur demografischen und wirtschaftlichen Entwicklung, zum Pendlerverhalten, zur Siedlungsstruktur und zu Flächennutzungen. Diese Aufgaben nimmt die Regionalplanung im Zuge der Raumbeobachtung wahr.

Für einige Vorhaben sieht das Raumordnungsrecht besondere Verfahren vor, um die geeignetsten Standorte zu identifizieren. Für Rohr- bzw. Freileitungen werden Raumverträglichkeitsprüfungen von der Regionalplanungsbehörde durchgeführt. Bei Straßenplanungen ist die Regionalplanungsbehörde im Rahmen von Linienbestimmungsverfahren eng eingebunden.

Die wichtigsten Adressaten der Regionalplanung sind die Städte und Gemeinden der Region als Träger der kommunalen Planungshoheit. Die Ziele des Regionalplanes sind aber auch bindend für private Personen, sofern bestimmte Vorhaben von überörtlicher Bedeutung geplant werden (z.B. Deponien, Windparks, Kiesgruben).