Bezirksregierung
Köln

Aktueller Regionalplan

In den Regionalplänen wird die aktuelle und zukünftige Siedlungs-, Infrastruktur- und Freiraumentwicklung auf der Grundlage eines kooperativen Erarbeitungsverfahrens untereinander abgestimmt

Festlegungen im Regionalplan werden textlich und zeichnerisch konkretisiert. Dabei wird zwischen Zielen und Grundsätzen der Raumordnung unterschieden. Bei raumbedeutsamen Planungen müssen die Ziele von den nachgeordneten Planungsträgern zwingend beachtet werden, die Grundsätze sind im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen. Adressaten dieser regionalplanerischen Festlegungen sind die Städte und Gemeinden im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit sowie die unterschiedlichen Träger der Fachplanung wie der Wasserwirtschaft, der Verkehrsplanung, des Naturschutzes oder auch der Landwirtschaft. Neben der Funktion als Raumordnungsplan ist der Regionalplan in Nordrhein-Westfalen auf Grund fachgesetzlicher Regelungen zudem Landschafts- und forstlicher Rahmenplan.

Erarbeitung, Aufstellung und Fortschreibung

Die sachlichen und verfahrensmäßigen Entscheidungen zur Erarbeitung, Aufstellung und Fortschreibung des Regionalplans im Regierungsbezirk werden durch den Regionalrat Köln getroffen. Das für die Erarbeitung maßgebliche Verfahren ist im Raumordnungsgesetz (ROG) sowie im Landesplanungsgesetz (LPlG) NRW geregelt. Demnach erarbeitet die Regionalplanungsbehörde zu Beginn eines Überarbeitungs- oder Änderungsverfahrens einen Planentwurf einschließlich eines Umweltberichts.

Inhaltliche Vorgaben ergeben sich dabei sowohl aus den Zielen und Grundsätzen des Landesentwicklungsplanes als auch durch die bestehenden Planungen der Kommunen und der Träger der raumwirksamen Fachplanungen. Im Rahmen der Abwägung sind diese zu berücksichtigen oder zu beachten.

Nach dem Erarbeitungsbeschluss durch den Regionalrat geht dieser in ein umfangrei-ches Beteiligungsverfahren mit Behörden, öffentlichen Stellen und interessierten Bürgerinnen und Bürgern (Öffentlichkeitsbeteiligung). Nach Auswertung der Stellungnahmen und der Erarbeitung von Ausgleichsvorschlägen bzw. Planungsalternativen wird der Plan mit den Beteiligten erörtert und durch den Regionalrat aufgestellt. Im Anschluss an den Aufstellungsbeschluss werden die Regionalpläne der Landesplanungsbehörde angezeigt. Mit Bekanntmachung der Pläne im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW erlangen sie abschließend Rechtskraft.

Im Anschluss an eine Neuaufstellung bzw. Gesamtfortschreibung wird ein Regionalplan stets an neue Erfordernisse angepasst und durch entsprechende Einzeländerungen aktualisiert. Der Verfahrensablauf bleibt dabei gleich. Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln setzt sich aus Textteil und Karten (M 1:50.000) zusammen und gliedert sich in die räumlichen Teilabschnitte.