Bezirksregierung
Köln

Sachlicher Teilabschnitt "Weißer Quarzkies im Raum Kottenforst / Ville"

Der Sachliche Teilabschnitt umfasst räumlich die Städte Bornheim, Meckenheim und Rheinbach sowie die Gemeinden Alfter, Swisttal und Weilerswist.

Der Sachliche Teilabschnitt umfasst sachlich die Ergänzung der Festlegungen zu den Bereichen für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze (BSAB) um die BSAB zur Gewinnung von Weißem Quarzkies.

Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner 4. Sitzung am 8. Oktober 2010 den Erarbeitungsbeschluss gefasst.

Die Fristen, innerhalb der sowohl die Öffentlichkeit als auch die zu beteiligenden Behörden und öffentlichen Stellen Anregungen und Hinweise zu der Regionalplanänderung vortragen konnten, endeten im Februar 2011.

Auf Grundlage der eingegangenen Anregungen erstellte die Regionalplanungsbehörde den Vorschlag zum Ausgleich der Meinungen, der mit Schreiben vom 10. Juni 2011 mit der Einladung zum Erörterungstermin an die Beteiligten versandt wurde. Die vorgebrachten Anregungen wurden am 13. Juli 2011 erörtert.

Der ursprüngliche Planentwurf erfuhr wesentliche Änderungen, da der Standort Rheinbach- Flerzheim durch den Regionalrat gestrichen wurde. Er war der Meinung, dass dem Gebot der regionalplanerischen Sicherung der langfristigen Rohstoffversorgung allein mit dem Standort Witterschlick-Süd entsprochen werden könne (Beschuss des Regionalrates vom 16.12.2011).

Nach § 13 Absatz 3 Landesplanungsgesetz NRW ist bei einer wesentlichen Änderung des Planentwurfs eine erneute Beteiligung durchzuführen.

Die Fristen, innerhalb der sowohl die Öffentlichkeit als auch die zu beteiligenden Behörden und öffentlichen Stellen erneut Anregungen und Hinweise zu der Regionalplanänderung vortragen konnten, endeten im Februar 2012.

Auf Grundlage der eingegangenen Anregungen erstellte die Regionalplanungsbehörde den Vorschlag zum Ausgleich der Meinungen, der mit Schreiben vom 20. April 2012 mit der Einladung zum Erörterungstermin an die Beteiligten versandt wurde. Die vorgebrachten Anregungen wurden am 11. Mai 2012 erörtert.

Der Sachliche Teilabschnitt wurde vom Regionalrat des Regierungsbezirks Köln in seiner 11. Sitzung am 29. Juni 2012 in der Fassung des Erörterungstermins (Stand: Dezember 2011) aufgestellt und der Landesplanungsbehörde gemäß § 19 Absatz 6 Landesplanungsgesetz NRW angezeigt.

Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen hat im Rahmen ihrer Rechtsprüfung gemäß § 19 Absatz 6 Satz 3 Landesplanungsgesetz NRW im Einvernehmen mit den fachlich zuständigen Landesministerien keine Einwendungen gegen den Sachlichen Teilabschnitt – Weißer Quarzkies im Raum Kottenforst Ville – erhoben (Erlass der Staatskanzlei des Landes NRW vom 04. September 2012, Az.: III B 2 – 30.16.09).

Die Planänderung ist inzwischen von der Staatskanzlei NRW im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen (GV.NRW, Nr. 24 vom 4. Oktober 2012, S. 456) bekannt gemacht.

Gemäß § 11 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes (ROG) ist der Raumordnungsplan mit der Begründung sowie im Falle einer durchgeführten Umweltprüfung mit der zusammenfassenden Erklärung nach § 11 Absatz 3 und der Aufstellung der Überwachungsmaßnahmen nach § 9 Absatz 4 Satz 1 zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten.