Bezirksregierung
Köln

Staatsangehörigkeit

Die Bezirksregierung Köln ist Auf­sichts­behörde über die Staats­angehörigkeits­behörden. Sie ent­scheidet über Anträge des Verzichtes auf die deutsche Staatsbürgerschaft.

Gesetzesänderung im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht Hinweis zum Antrag auf Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung

Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und ist damit am 27. Juni 2024 in Kraft getreten.

Durch das neue Gesetz wird Mehrstaatigkeit generell hingenommen, so dass das Erfordernis einer Beibehaltungsgenehmigung nach § 25 StAG bei Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit entfallen ist. Wer eine fremde Staatsangehörigkeit annimmt, kann seine deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr verlieren.

Sie können auf Ihre deutsche Staatsangehörigkeit verzichten, wenn Sie eine andere (ausländische) Staatsangehörigkeit besitzen. Die entsprechenden Formulare stellen wir Ihnen zur Verfügung. Bitte reichen Sie das Formular bei Ihrer zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung ein. Diese wird den Antrag an die Bezirksregierung Köln weiterleiten.

Ist Ihnen eine durch die Bezirksregierung Köln ausgestellte Einbürgerungsurkunde abhanden gekommen, so besteht die Möglichkeit, eine Ersatzbescheinigung über die Einbürgerung zu erhalten. Dafür ist in der Regel das Aktenzeichen der Einbürgerung erforderlich.

Gebühren

Dienstleistung / ProduktGebühr
Ersatzbescheinigungmaximal 51 Euro
Gebührenermäßigung / -befreiungEine Gebührenermäßigung ist in besonderen Härtefällen möglich.