Hier erhalten Sie Informationen über die Sportfortbildung, die freiwillige Sportarbeitsgemeinschaft für Lehrkräfte, das Landessportfest der Schulen sowie über Zuwendungen im Bereich Sportförderung.
Beratung
Das Dezernat 48.05 unterstützt die Fachkonferenzen Sport der verschiedenen Schulen durch ihre Fachberaterinnen und Fachberater bei der korrekten Umsetzung und Ausgestaltung der Lehrpläne sowie bei allen Fragen rund um den Schulsport. Welche Beraterin bzw. welcher Berater im Schulsport Sie dabei unterstützen kann, entnehmen Sie bitte den Listen über die Zuständigkeiten.
Fortbildung
Fortbildungsangebote finden Sie in unserem Fortbildungskatalog Sport. Anmeldungen zu einer Fortbildung können nur über die Schulleitung erfolgen. Sollten Sie Angebote zu Themenbereichen wünschen, die nicht aktuell im Fortbildungskatalog ausgewiesen sind, so können jederzeit nach Absprache passgenaue Abrufveranstaltungen konzipiert werden. Bitte fragen Sie dazu bei der Bezirksregierung Köln nach oder wenden Sie sich an die für Ihre Schulform oder Ihren Kreis/ Ihre Stadt zuständige Beraterin bzw. zuständigen Berater.
Das Anmeldeverfahren für Sportfortbildungen hat sich verändert. Folgende Punkte sind hierbei zu beachten:
- alle Fortbildungsangebote für den Bereich Sport sind nun unter der Adresse www.lfb.nrw.de/brk zu finden.
- Sie benötigen keine erneute Genehmigung durch die Schulleitung, die an die Bezirksregierung geschickt werden muss.
- Sie erhalten ca. 2-3 Wochen vor dem Fortbildungstermin Ihre Einladung in Form einer Abordnung zu einem vorrangigen Dienstgeschäft per E-Mail.
- Soweit Sie bei einer ordnungsgemäßen Anmeldung nach Erreichen der Höchstteilnehmerzahl keinen Nachrückplatz erhalten haben, wird Ihnen eine Absage zugesendet werden.
Wir hoffen damit das Anmeldeverfahren für Sie vereinfacht zu haben und freuen uns auf zahlreiche Teilnehmer*innen.
Genehmigung einer freiwilligen Sportarbeitsgemeinschaft für Lehrerinnen und Lehrer
Bitte verwenden Sie für den Antrag auf Genehmigung einer freiwilligen Sportarbeitsgemeinschaft für Lehrerinnen und Lehrer den Antragsvordruck. Für die Genehmigung einer freiwilligen Sportarbeitsgemeinschaft für Lehrerinnen und Lehrer bedarf es gewisser Voraussetzungen (s. Rundverfügung vom 14. Mai 2019 Freiwillige Sportarbeitsgemeinschaften für Lehrkräfte). Nach erfolgter Genehmigung besteht für die angemeldeten verbeamteten Lehrkräfte Dienstunfallschutz. Dienstunfallschutz für angemeldete Lehrkräfte aus einem Beschäftigungsverhältnis besteht nicht; hier sind entsprechende Regelungen mit dem Schulträger zu treffen.
Landessportfest der Schulen
Beim Landessportfest können Schulmannschaften in unterschiedlichen Sportarten in verschiedenen Wettkampfklassen auf Kreis-/ bzw. Stadtebene gegeneinander antreten. Schulmannschaften, die sich auf der Kreis-/ bzw. Stadtebene durchsetzen konnten, können dann auf Regierungsbezirksebene und ggf. Landesebene antreten. Sieger des Landesfinales der jeweiligen Sportart vertreten das Land Nordrhein-Westfalen beim Bundesfinale. Die Organisation der Ausrichtung der verschiedenen Wettkämpfe übernehmen die Ausschüsse für den Schulsport nach Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln. Die Zuweisung der dazu notwendigen Landesmittel erfolgt über die jeweilige Bezirksregierung und ist keine Zuwendung nach § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO). Weitere Informationen zum Landessportfest der Schulen erhalten Sie auf der externen Website Sportland NRW.
Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten (Sportstättenbauförderrichtlinien)
Im Rahmen der Sportförderung des Landes Nordrhein-Westfalen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen von der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten. Der Antrag ist über die Bezirksregierung Köln an die Staatskanzlei zu stellen. Nach Zuweisung der Landesmittel betreut das Dezernat 48.05 das Zuwendungsverfahren als Bewilligungsbehörde.
Zuschüsse zur Durchführung von nationalen und internationalen Meisterschaften und sonstigen herausragenden Sportereignissen in Nordrhein-Westfalen
Landesfachverbände, Sportvereine oder Kommunen unseres Landes, die nationale oder internationale Meisterschaften oder sonstige herausragende Sportereignisse ausrichten, haben grundsätzlich die Möglichkeit, Landesmittel zur Förderung zu erhalten. Förderanträge sind an die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen zu richten. Anträge mit einem Fördervolumen bis 20.000 Euro werden von der Staatskanzlei an die jeweils zuständige Bezirksregierung weitergeleitet. Diese entscheidet über eine mögliche Förderung in eigener Zuständigkeit. Im Fall einer Förderung erhalten Sie zusammen mit dem Zuwendungsbescheid die "Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)".
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