Bezirksregierung
Köln

Eingliederung in den gymnasialen Bildungsgang

Wollen Sie mit Ihren schulpflichtigen Kindern nach NRW ziehen? Welche Schule sollen die Kinder besuchen? Für die Aufnahme an einem Gymnasium gibt es einige Voraussetzungen, die Sie kennen sollten.

Die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in eine Schule oder einen Bildungsgang erfolgt grundsätzlich durch die Schulleiterinnen und Schulleiter. Daher sollte die Beratung zuerst an der gewählten Schule gesucht werden. Dabei können allerdings Fragen aufkommen, die eine Beratung durch die Schulaufsicht oder eine Entscheidung der zuständigen Dezernentinnen und Dezernenten notwendig machen. Dies ist vor allem häufig der Fall, wenn Schülerinnen und Schüler aus dem Ausland (zurück)kommen.

Die Schulaufsicht berät und entscheidet insbesondere in folgenden Fragen:

  • Kann eine Schülerin/ein Schüler in den gymnasialen Bildungsgang aufgenommen werden?
  • Wie kann sie/er in den Bildungsgang des Gymnasiums eingegliedert werden?
  • Welche Fremdsprachen muss sie/er nachweisen oder lernen?