Die Bezirksregierung Köln genehmigt und überwacht Deponien und bedeutsame Anlagen zur Lagerung, Behandlung und zum Umschlag von Abfällen. Sie überwacht die Entsorgung von Abfällen und bewilligt finanzielle Zuwendungen für Maßnahmen des Bodenschutzes.
Die Bezirksregierung Köln ist obere Abfallwirtschaftsbehörde. Sie ist als solche zuständig für die Genehmigung und Überwachung der Errichtung und des Betriebs von Deponien und bedeutsame Anlagen zur Lagerung, Behandlung und zum Umschlag von Abfällen, soweit sie ihr in der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz NRW (ZustVU NRW) zugewiesen sind.
Die Bezirksregierung Köln prüft die kommunalen Abfallwirtschaftskonzepte der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und trägt bei der Umsetzung der Ziele und Inhalte der Abfallwirtschaftspläne bei.
In Ihrem Zuständigkeitsbereich genehmigt und überwacht die Bezirksregierung Köln Abfallströme von der Entstehung bis zur Verwertung oder Beseitigung.
Die Bezirksregierung Köln ist auch obere Bodenschutzbehörde. Sie ordnet Maßnahmen zur Untersuchung, Bewertung und Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten an. Sie bewilligt Fördermittel für Maßnahmen des Bodenschutzes.
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