Bezirksregierung
Köln

Bodenschutz und Altlasten

Die Bezirksregierung Köln als obere Bodenschutzbehörde ordnet Maßnahmen zur Untersuchung, Bewertung und Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen oder Altlasten an. Sie bewilligt finanzielle Zuwendungen für Maßnahmen des Bodenschutzes.

Die Ziele des Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) sind die nachhaltige Sicherung oder Wiederherstellung der Bodenfunktionen, schädliche Bodenveränderungen abzuwehren und kontaminierte Böden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen sind zu sichern bzw. zu sanieren.

Die Bezirksregierung Köln als obere Bodenschutzbehörde hat zur Verwirklichung dieser Ziele verschiedenste Aufgaben wahrzunehmen, die in Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz NRW ZustVU NRW) geregelt sind.

Die Bezirksregierung Köln ordnet die Untersuchung, Bewertung und Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen oder Altlasten an und betreut laufende Sanierungsverfahren. Sie bewilligt Zuwendungen für die Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie für weitere Maßnahmen des Bodenschutzes. Weiterhin nimmt sie die Schadensmeldungen gemäß § 2 Landesbodenschutzgesetz NRW (LBoschG NRW) entgegen und prüft diese.

In Genehmigungs- oder Stilllegungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) gibt sie fachliche Stellungnahmen ab.

Die Bezirksregierung berät Antragsteller und die prüft die Ausgangszustandsberichte gemäß BImSchG.