Bezirksregierung
Köln

Kommunalaufsicht

Die Schwerpunkte der Arbeit der Kommunalaufsicht bilden die Rechtsaufsicht und die Finanzaufsicht. Im Grundsatz entscheidet jede Kommune auf ihrem Gebiet in eigener Verantwortung, wie sie die Lebensverhältnisse ihrer Bürgerinnen und Bürger möglichst optimal gestaltet. Die Kommunalaufsicht wacht darüber, dass alle Kommunen und Kreise im Regierungsbezirk Köln dieses verfassungsrechtlich gesicherte Selbstverwaltungsrecht im Einklang mit den geltenden Gesetzen ausüben. Zur Rechtsaufsicht zählen die Klärung und Entscheidung bei innerkommunalen politischen Auseinandersetzungen zur Einhaltung und Auslegung der Gemeindeordnung.

Zur Finanzaufsicht gehören die umfassende Beratung der Kommunen und Kreise bei der Aufstellung von Haushaltsplänen sowie deren Prüfung und Genehmigung. Insbesondere dann, wenn eine Kommune in finanzielle Nöte gerät, wird sie von der Kommunalaufsicht verstärkt unterstützt. Die Bezirksregierung überwacht die Kreise, die Städteregion Aachen und die kreisfreien Städte sowie die Landräte als untere Kommunalaufsicht, die die Aufsicht über 95 kreisangehörige Städte und Gemeinden im Regierungsbezirk führen.

Eine weitere Aufgabe der Kommunalaufsicht liegt in der Prüfung von Gründungen kommunaler Unternehmen und gesellschaftlicher Beteiligungen durch Gemeinden. Verschiedene Formen der interkommunalen Kooperation (zum Beispiel öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, Zweckverbände) bedürfen einer Prüfung durch die Kommunalaufsicht.

Die Bezirksregierung Köln ist die Aufsichtsbehörde über die Stiftungen, die ihren Sitz im Regierungsbezirk Köln haben und von den Gemeinden verwaltet werden. Eine dem Stiftungszweck entsprechende Verwendung des Stiftungsvermögens wird durch das Dezernat 31 überwacht.

Bei Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen wird die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung überwacht. Die Aufsichtsfunktion erstreckt sich im Wesentlichen auf die Entscheidung über Beschwerden gegen das Wählerverzeichnis, gegen die Zulassung von Wahlvorschlägen sowie über Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl.