Bezirksregierung
Köln

Überwachung von Abfallanlagen

Die Bezirksregierung Köln überwacht mehr als 600 bedeutsame Anlagen zum Lagern, Behandeln oder Umschlagen von Abfällen.

Im Regierungsbezirk Köln werden eine Vielzahl an bedeutenden Abfallanlagen betrieben:

  • nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftige Abfallanlagen
    (z.B. Containerdienste, Schrottplätze, Wertstoffhöfe, Sortieranlagen u.v.m.)
  • sog. IED-Anlagen nach der europäischen Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU (IED)
    (u.a. Lager- und Behandlungsanlagen für gefährliche Abfälle, Kompostierungsanlagen, Biogasanlagen, Anlagen zur chemisch-physikalischen Behandlung u.a.)
  • davon sind einige Betriebsbereiche im Sinne der Störfallverordnung (12. BImSchV) mit höherem Gefahrenpotenzial und somit besonders überwachungsbedürftig

Die Bezirksregierung Köln überwacht die Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung solcher komplexen Anlagen. Die Überwachung erfolgt medienübergreifend, d.h. bei Betrieben werden immissionsschutz-, abfall- und wasserrechtliche Bestimmungen kontrolliert.

Aufgaben

Die Überwachungsaufgaben nach § 52 BImSchG umfassen in den Betrieben:

  • regelmäßige Vor-Ort-Besichtigungen und Umweltinspektionen,
  • Abnahmen von BImSchG-Genehmigungen,
  • Inspektionen aus Anlass von Betriebsstörungen (z.B. Brandereignissen) oder Unfällen sowie
  • die Nachverfolgung von Beschwerden aus der Nachbarschaft. 

Dies erfolgt zum Teil auch unangemeldet. Die Bezirksregierung Köln prüft dabei unter anderem die Einhaltung der Genehmigungsauflagen und stellt diese mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen sicher:

  • Zur Vorsorge/zum Schutz der Nachbarschaft und der Umwelt erlässt die Bezirksregierung Ordnungsverfügungen und setzt diese ggf. mit Zwangsmitteln durch,
  • Die Bezirksregierung verfolgt Ordnungswidrigkeiten und verhängt Bußgelder,
  • Bei Straftaten gegen die Umwelt unterstützt die Bezirksregierung die Strafverfolgungsbehörden. 

Zusätzlich übernimmt die Bezirksregierung Köln eine Vielzahl an Verwaltungsaufgaben im Umweltbereich:

  • Beratung von Betrieben bei geplanten Anlagenänderungen i.V.m. Änderungsanzeigen nach § 15 BImSchG und Prüfung der Genehmigungsbedürftigkeit,
  • Nachträgliche Anordnungen zur Anpassung an den Stand der Technik bei Abfallanlagen,
  • Prüfung von Berichten (z.B. Emissionsmessberichte, Sicherheitsberichte, Prüfberichte zum vorbeugenden Gewässerschutz u.v.m.),
  • Anordnung von Sicherheitsleistungen, um im Falle einer betrieblichen Insolvenz die ordnungsgemäße Entsorgung der gelagerten Abfälle zu gewährleisten,
  • Auskunft gegenüber der Bevölkerung nach Umweltinformationsgesetz (UIG),
  • sonstige Stellungnahmen und Auswertungen.

Umweltinspektionen

Nach jeder regelmäßigen Umweltinspektion wird von der Bezirksregierung Köln ein Umweltinspektionsbericht mit den wesentlichen Ergebnissen der Überwachung erstellt. Der Bericht wird innerhalb von vier Monaten nach der Vor-Ort-Besichtigung im Internetauftritt der Bezirksregierung Köln veröffentlicht (s. Empfehlungen).

Im Nachgang der Umweltinspektion ergibt sich das Überwachungsintervall anhand einer Risikobewertung. Dabei werden die Auswirkungen des Anlagenbetriebs auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit betrachtet, gleichzeitig fließen Verhalten und Kooperationsbereitschaft der Betriebe sowie deren Umweltmanagement in die Bewertung mit ein.