Bezirksregierung
Köln

Abfallstromkontrolle

Die Bezirksregierung Köln überwacht im Zuge des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) die Abfallströme von der Entstehung der Abfälle über die Abfallbeförderung bis hin zur umweltgerechten endgültigen Abfallentsorgung im Regierungsbezirk.

Aufgabenbestandteil ist hier unter anderem auch die Überwachung von Betriebsstätten. Umweltinspektionsberichte zu den durchgeführten Kontrollen von Anlagen in der Zuständigkeit der Bezirksregierung können auf der Website der Bezirksregierung eingesehen werden. Die genauen Zuständigkeiten sind in der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz NRW (ZustVU NRW) geregelt.

Die Bezirksregierung Köln nimmt die nach KrWG vorgeschriebenen Anzeigen über das Sammeln, Befördern, Handeln oder Makeln von nicht gefährlichen Abfällen entgegen und erteilt bei gefährlichen Abfälle die nach KrWG vorgeschriebenen Erlaubnisse.

Zudem prüft und genehmigt sie die nach KrWG in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV) von den Erzeugern, Sammlern und Entsorgern zu führenden Nachweise über die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen (Entsorgungsnachweisverfahren). 

Die Bezirksregierung Köln entscheidet über Anträge zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung nach der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verbringung von Abfällen (VVA).

Regelmäßige Transportkontrollen von Stoffströmen ermöglichen eine flächendeckende übergreifende Zusammenarbeit von Behörden und gewährleisten die Sicherheit für Mensch und Umwelt in unserem Land.

Neben der Überwachung und Kontrolle berät die Bezirksregierung Köln Betreiber bezüglich dem nachhaltigen zukunftsorientierten Umgang mit Stoffströmen und fördert somit die Kreislaufwirtschaft unter dem wichtigen Aspekt der Ressourcenschonung.