Der neue Regionalplan ist das zentrale Steuerungsinstrument, das die unterschiedlichen Raumansprüche der Städte, Gemeinden und Fachplanungen miteinander in Einklang bringt. Er bildet die Schnittstelle zwischen der Landesentwicklungsplanung mit der kommunalen Bauleitplanung und den Fachplanungen, um eine nachhaltige und ausgewogene Entwicklung sicherzustellen.
Die Regelungen, die der Regionalplan enthält, sind von allen räumlichen (Fach-) Planungen (Bauleitplanung, Landschaftsplanung etc.) gleichermaßen einzuhalten. Sie haben die Form von zeichnerischen und textlichen Festlegungen. Übergeordnetes Ziel des Regionalplans ist es, die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang zu bringen.
Als querschnittsorientierte Gesamtplanung sichert der Regionalplan einerseits die natürlichen Lebensgrundlagen der Region, andererseits hält er ausreichende Spielräume für die Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung vor. Dazu legt der Regionalplan Köln Ziele und Grundsätze der Raumordnung fest, die bei den Planungen und Maßnahmen im Regierungsbezirk im sogenannten Gegenstromprinzip beachtet bzw. berücksichtigt werden müssen.
Als koordinierendes Steuerungsinstrument schafft der Regionalplan somit die planerischen Voraussetzungen für einen Regierungsbezirk, der Heimat von mehr als 4 Mio. Menschen ist.
Verfahrensablauf
Frühzeitige Unterrichtung
Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen wurden frühzeitig – unter anderem durch eine Veröffentlichung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln vom 29.04.2019 von der Aufstellung des Regionalplans Köln unterrichtet. Die öffentlichen Stellen wurden zudem aufgefordert, Aufschluss über diejenigen von ihnen beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die Planaufstellung bedeutsam sein können.
Scoping (Konsultationsverfahren gem. § 8 ROG)
Das Konsultationsverfahren gem. § 8 ROG (Scoping) wurde in der Zeit vom 20.09.2019 bis 15.11.2019 mit den öffentlichen Stellen (Scopingbeteiligte) durchgeführt.
Beschluss des Regionalrats Köln (erster Planentwurf)
Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln beschloss in seiner Sitzung am 10.12.2021, das Aufstellungsverfahren des Regionalplans Köln, erster Planentwurf durchzuführen.
Erstes Beteiligungsverfahren
Der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen wurde in der Zeit vom 07.02.2022 bis einschließlich 31.08.2022 Gelegenheit zur Stellungnahme zum ersten Entwurf des Regionalplans Köln, zu seiner Begründung und zum Umweltbericht gegeben.
Beschluss des Regionalrats Köln (zweiter Planentwurf)
Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln beschloss in seiner Sitzung am 11.10.2024 das Aufstellungsverfahren des Regionalplans Köln, zweiter Planentwurf fortzuführen.
Zweites Beteiligungsverfahren
Der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen wurde in der Zeit vom 15.10.2024 bis einschließlich 15.11.2024 Gelegenheit zur Stellungnahme zum zweiten Entwurf des Regionalplans Köln, zu seiner Begründung und zum Umweltbericht gegeben.
Feststellungsbeschluss des Regionalrats Köln
Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln beschloss in seiner Sitzung am 11.07.2025 die Feststellung des Regionalplans Köln.
Anzeige (Rechtsprüfung)
Der Landesplanungsbehörde wurde die Planung mit Bericht vom 14.07.2025 angezeigt. Die anschließende Rechtsprüfung hat ergeben, dass der Plan ganz überwiegend nicht zu beanstanden ist und im Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntgemacht und damit zur Rechtswirksamkeit gebracht werden kann.
Ausgenommen sind folgende Festlegungen gegen die gemäß § 19 Absatz 7 LPlG NRW Einwendungen erhoben wurden:
- Flughafenerweiterung („Areal Nord“) in Köln
- Neufestlegungen der Allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB) in Elsdorf-Niederembt, Mechernich-Satzvey, Monschau-Rohren und Wegberg-Wildenrath
- Festlegung eines zweckgebundenen ASB (ASBz) „Ferieneinrichtungen und Freizeitanlagen“ angrenzend an den Ortsteil Monschau-Rohren
- Festlegung eines zweckgebundenen Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIBz) „Abfallbehandlungsanlage“ in Kerpen.
- Festlegung eines zweckgebundenen ASB (ASBz) „Insel Grafenwerth“ in Bad Honnef
Der Ausfertigungsvermerk der Geschäftsstelle des Regionalrats Köln kann unter dem Menüpunkt Downloads abgerufen werden.
Die Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen wurde am 29. 10. 2025 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW. 2025 S. 843) veröffentlicht. Mit dieser Bekanntmachung wurde der Regionalplan Köln wirksam.
Die Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfahlen (GV.NRW) mit einer Rechtsbehelfsbelehrung kann unter dem Menüpunkt Downloads und im GV.NRW abgerufen werden.
Der bekanntgemachte Plan kann unter dem Menüpunkt Downloads abgerufen werden.
Teil A: Textliche Festlegungen
- A-1_Textliche_Festlegungen
- A-2_Anhang-A1_Erlaeuterungskarte_K1_Klimaschutz_Anpassungen_Klimawandel
- A-3_Anhang-A2_Erlaeuterungskarte_S1_zASB
- A-4_ Anhang-A3_Erlaeuterungskarte_F1_UZVR
- A-5_Anhang-A3_Erlaeuterungskarte_F2_Schutzwuerdige_Boeden
- A-6_Anhang-A3_Erlaeuterungskarte_F3_RG
- A-7_Anhang-A3_Erlaeuterungskarte_F4_Landwirtschaft
- A-8_Anhang-A3_Erlaeuterungskarte_F5_Regionaler_Biotopverbund
- A-9_Anhang-A3_Erlaeuterungskarte_F6_BSLE
- A-10_Anhang-A3_Erlaeuterungskarte_F7_Wald
- A-11_Anhang-A3_Erlaeuterungskarte_F8_Extremhochwasser
- A-12_ Anhang-A3_Erlaeuterungskarte_F9_Trinkwasservorsorge
- A-13_Anhang-A3_Erlaeuterungskarte_F10_Ueberschwemmungsbereiche
- A-14_Anhang-A3_Erlaeuterungskarte_F11_Potentielle Ueberflutungen
- A-15_Anhang-A4_Erlaeuterungskarte_I1_Entsorgungsinfrastruktur
- A-16_Anhang-A4_Erlaeuterungskarte_I2_Radwege
- A-17_Anhang-A4_Erlaeuterungskarte_I3_Stromtrassen
- A-18_Anhang-B_Erlaeuterungskarte-1_Kulturlandschaften
- A-19_Anhang-B_Erlaeuterungskarte-2_Regionalbedeutsame_Kulturlandschaften
- A-20_Anhang-B_Tabelle_Erhaltende_Kulturlandschaftsentwicklung
- A-21_Anhang-C_Erlaeuterungskarte_Landschaftsraeume
- A-22_Anhang-C_Tabelle_Landschaftsraeume
Teil B: Zeichnerische Festlegungen
- B-1_Blatt01_Kreis_Heinsberg
- B-2_Blatt02-03_Kreis_Dueren
- B-3_Blatt04_Rhein_Erft_Kreis
- B-4_Blatt05_Leverkusen_Koeln_Rheinisch_Bergischer Kreis
- B-5_Blatt06-07_Oberbergischer_Kreis
- B-6_Blatt08-09_Staedteregion_Aachen
- B-7_Blatt10-11_Kreis_Euskirchen
- B-8_Blatt12-13_Bonn_Rhein_Sieg_Kreis
Teil C: Umweltprüfung
Teil D: Begründung
Teil E: Erste Beteiligung
Teil F: Zweite Beteiligung
Darüber hinaus ist im Dienstgebäude der Bezirksregierung Köln, Scheidtweilerstr. 4, 50933 Köln, eine Einsichtnahme in die vorgenannten, und zum Download bereitgehaltenen, Planunterlagen möglich. Hierzu wird um eine telefonische Terminabsprache unter 0221/147 -2927 oder -4291 oder um eine Terminanfrage per E-Mail an regionalplanung[at]bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de (regionalplanung@bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de) gebeten.