Bezirksregierung
Köln

Neue Anforderungen an den Raum und geänderte rechtliche Rahmenbedingungen machen die Neuaufstellung des Regionalplans Köln erforderlich. Er enthält Festlegungen für die räumliche Entwicklung des Regierungsbezirks, insbesondere zur Siedlungs- und Freiraumstruktur sowie den zu sichernden Standorten und Trassen für die Infrastruktur.

Am 10.12.2021 hat der Regionalrat den Planentwurf zum neuen Regionalplan Köln beschlossen (Aufstellungsbeschluss). Er hat die Regionalplanungsbehörde beauftragt, die öffentliche Auslegung zur Neuaufstellung des Regionalplans Köln durchzuführen. Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen hatten innerhalb der Auslegungsfrist vom 07.02.2022 bis zum 31.08.2022 die Gelegenheit, zu den Planunterlagen (Entwurf 2021) Stellung zu nehmen.

Im Rahmen der ersten Beteiligung wurden ca. 7000 Anregungen, Bedenken und Hinweise abgegeben. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden von der Regionalplanungsbehörde ausgewertet, fachlich bewertet und mit entsprechenden raumordnerischen Abwägungsvorschlägen versehen. Auf Grundlage der Stellungnahmen hat die Regionalplanungsbehörde den Planentwurf in Abstimmung mit dem Regionalrat überarbeitet.

Mit Beschluss vom 11.10.2024 hat der Regionalrat den überarbeiteten Entwurf des Regionalplans Köln (Entwurf 2024) und die Durchführung einer zweiten Beteiligung beschlossen und die Regionalplanungsbehörde beauftragt, diesen Verfahrensschritt durchzuführen. Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen hatten vom 15.10.2024 bis 15.11.2024 Gelegenheit, zu den geänderten Planinhalten Stellung zu nehmen. Die zweite Beteiligung ist abgeschlossen. 

Derzeit bearbeitet die Regionalplanungsbehörde die eingegangenen Stellungnahmen. Diese werden erfasst, ausgewertet und anschließend dem Regionalrat zur Entscheidung über die Abwägungsvorschläge vorgelegt. Der Regionalrat hat die Aufgabe, die unterschiedlichen Belange untereinander und gegeneinander abzuwägen. Er entscheidet, ob der Planentwurf im Hinblick auf alle eingebrachten Stellungnahmen in Teilen oder insgesamt noch einmal angepasst wird oder ob keine Änderung mehr notwendig ist. Ist dies der Fall, folgen der Feststellungsbeschluss und die Anzeige des Regionalplans bei der Landesplanungsbehörde.