Informationen zur Neuaufstellung des Regionalplanes Köln
Regionalplan Köln
Bisher bestand der Regionalplan Köln aus drei räumlichen und zwei sachlichen Teilabschnitten. Zukünftig soll es einen den gesamten Regierungsbezirk umfassenden Gesamtplan geben. Vorteile dieser Vorgehensweise sind die bessere Lesbarkeit und die Vereinheitlichung von Inhalten des Regionalplanes.
Teilplan: Nichtenergetische Rohstoffe
Der Landesentwicklungsplan NRW verpflichtet die Regionalplanung zur Ausweisung von "Bereichen für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze" als Vorranggebiete mit der Wirkung von Eignungsgebieten. Um die eignungsgebietliche Wirkung zeitnah vollumfänglich wiederherzustellen, wird derzeit ein Plankonzept für den gesamten Regierungsbezirk entwickelt.
Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien
Um die rechtlichen Anforderungen des Windenergiebedarfsgesetzes und der Landesplanung umzusetzen, erarbeitet die Regionalplanungsbehörde derzeit einen Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien. Dieser wird alle rechtlichen und regionalplanerisch notwendigen Vorgaben für einen zügigen Ausbau der Erneuerbaren Energien in der Region Köln festlegen. Im Mittelpunkt wird dabei die zeichnerische Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergie (Windenergiebereiche) stehen. Die gemäß Aufstellungsbeschluss vom 10.12.2021 vorgesehenen textlichen Regelungen im Entwurf zur Neuaufstellung des Regionalplans Köln werden künftig in den Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien integriert.
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