Die Verfügbarkeit von nichtenergetischen Rohstoffen stellt eine wesentliche Grundlage unserer heutigen Gesellschaft dar. Wirtschaft und Bevölkerung sind auf eine sichere und bedarfsgerechte Versorgung mit Bodenschätzen angewiesen. Gleichzeitig besteht ein gesellschaftliches Interesse an einer sparsamen und umweltverträglichen Nutzung von Rohstoffen, auch, um die Rohstoffversorgung für kommende Generationen sicherzustellen.
Nordrhein-Westfalen ist mit seinen Vorkommen energetischer und nichtenergetischer Rohstoffe eines der rohstoffreichsten Bundesländer. Insbesondere im Regierungsbezirk Köln kommt beides zusammen: Braunkohlentagebaue und eine Vielzahl an „Kiesgruben“ bzw. Standorten nichtenergetischer Bodenschatzgewinnungen. Rund die Hälfte der im Land NRW gewonnen Kiese stammen aus dem Regierungsbezirk Köln. Hier befinden sich auch landesweit die einzigen Lagerstätten besonders hochwertiger Quarzkiese (präquartäre Kiese). Zugleich befindet sich dieses außergewöhnliche Rohstoffpotential aber in einem Regierungsbezirk, der über eine hohe Bevölkerungszahl, wirtschaftliche Wachstumszentren und große naturräumliche Qualitäten verfügt.
Die planerische Sicherung von Lagerstätten für eine geordnete Gewinnung der dort lagernden Rohstoffe ist eine Aufgabe staatlicher Planung. Die Regionalplanung ist von der Landesregierung beauftragt, in den Regionalplänen „Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze“ (BSAB, umgangssprachlich auch „Abgrabungsbereiche“ genannt) für nichtenergetische Rohstoffe zeichnerisch festzulegen. Dabei sind ausreichend Flächen vorzuhalten, um die folgenden Mindestversorgungszeiträume zu gewährleisten:
- 20 Jahre für alle Lockergesteine (Kiese, Sande und Tone),
- 35 Jahren für alle Festgesteine (z.B. Kalkstein, Grauwacke).
Lockergesteine im Fokus des Planungsverfahrens
Unter diesen Rahmenbedingungen ist es Aufgabe des Teilplans Nichtenergetische Rohstoffe, das Abgrabungsgeschehen nichtenergetischer Rohstoffe zukünftig auf möglichst ergiebige und möglichst konfliktarme Räume zu lenken. So wird gewährleistet, dass auch für nachfolgenden Generationen ausreichende Rohstoffe in verträglicher Weise in der Region gewonnen werden können.
Der Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe bezieht sich auf sämtliche in der Planungsregion vorkommende Lockergesteine (Kies/Kiessand, Ton/Schluff sowie präquartäre Kiese und Sande). Für Lockergesteine liegen die erforderlichen Datengrundlagen vom Geologischen Dienst NRW vor. Zudem besteht hier das größte Handlungserfordernis, da diese Rohstoffe im Regierungsbezirk Köln an ca. ¾ aller Abgrabungsstandorte gewonnen werden. Für die Festgesteine befindet sich ein entsprechendes Monitoringsystem derzeit beim Geologischen Dienst NRW in der Entwicklung.
Aufstellungsverfahren
Das Verfahren des Teilplans Nichtenergetische Rohstoffe begann im Juni 2017 mit der Erhebung von unternehmerseitigen Abgrabungsinteressen. Schließlich sollen BSAB zukünftig möglichst dort festgelegt werden, wo aus Gesichtspunkten der Abgrabungsindustrie eine Rohstoffgewinnung tatsächlich sinnvoll erscheint. Die Abgrabungsunternehmen konnten der Regionalplanungsbehörde ihre Abgrabungsinteressen bis Ende 2017 mitteilen (Erweiterungen und/oder Neuaufschlüsse). Die Mitteilung erfolgte anhand eines standardisierten Fragebogens.
Anfang 2018 konnten die Kommunen und Kreise der Regionalplanungsbehörde ihre Anregungen, Belange und Planungsabsichten mitteilen (Kommunalbefragung).
Auf Basis der Unternehmerbefragung 2017 und der Kommunalbefragung 2018 hat die Regionalplanungsbehörde ein Planungskonzept im Entwurf erarbeitet. Dieses Planungskonzept enthält keine konkreten Flächen, sondern stellt einen Vorschlag dar, wie die gemeldeten Abgrabungsinteressen bewertet werden sollen. Das Planungskonzept wurde im September 2018 sämtlichen Akteuren zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Frühzeitigen Unterrichtung konnten sämtliche Akteure zu diesem Konzept bis zum 31.01.2019 Stellung nehmen. Ferner konnten Kommunen erstmals und Abgrabungsunternehmen erneut Abgrabungsinteressen melden.
Im Januar 2020 wurde der "erste Planentwurf" veröffentlicht. Dieser erste Planentwurf stellte einen ersten Zwischenstand des Planungsprozesses dar und umfasste im Wesentlichen die zur Ausweisung vorgeschlagenen BSAB, entsprechende Rekultivierungsplanungen, Reservegebiete sowie die umfassende Begründung dieser Flächenauswahlen nebst Umweltprüfung. Am 13.03.2020 hat der Regionalrat neben dem Erarbeitungsbeschluss auch den Beschluss gefasst, das gesamträumliche Planungskonzept des ersten Planentwurfs inhaltlich zu ergänzen (vgl. Sitzungsvorlage für den Regionalrat am 13.03.2020, TOP 7, Drucksache Nr. RR 02/2002). Es wurde der „sonstige Ausschlussbelang“ mit der Bezeichnung „besondere Berücksichtigung vom Braunkohletagebau betroffener Kommunen“ ergänzt. Die aktualisierten Planunterlagen des ersten Planentwurfes (Stand Juni 2020) lagen schließlich im Zeitraum September 2020 bis November 2020 erstmals öffentlich aus (vgl. § 9 Abs. 2 ROG).
Insbesondere die zahlreichen eingegangenen Stellungnahmen, neue rechtliche Rahmenbedingungen, aber auch die Starkregenereignisse 2021 erforderten konzeptionelle Anpassungen des Teilplans Nichtenergetische Rohstoffe. Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat schließlich in seiner 15. Sitzung am 03.05.2024 den zweiten Planentwurf des Regionalplans Köln, Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine) zur zweiten öffentlichen Auslegung bzw. Veröffentlichung beschlossen (vgl. Sitzungsvorlage RR 14/2024). Gemäß § 9 Abs. 2 und 3 ROG i.V.m. § 13 LPlG NRW wurde für den Zeitraum 21. Mai 2024 bis einschließlich 25. Juni 2024 der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen erneut Gelegenheit gegeben, zu dem zweiten Planentwurf des Teilplans Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine), der Begründung und dem Umweltbericht Stellung zu nehmen.
Die Erkenntnisse aus der zweiten öffentlichen Auslegung haben teilweise zu Änderungen an den zeichnerischen Festlegungen geführt, welche die Grundzüge der Planung betreffen und zu einer erstmaligen bzw. stärkeren Berührung von abwägungsrelevanten Belangen führen. Aus diesem Grund wird eine erneute, dritte öffentliche Auslegung gem. § 9 Abs. 3 S. 1 ROG erforderlich.
Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner Sitzung am 20.12.2024 unter TOP 7 den dritten Planentwurf des Regionalplans Köln, Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine) zur öffentlichen Auslegung bzw. Veröffentlichung beschlossen (vgl. Sitzungsvorlage RR 51/2024). In der Zeit vom 13. Januar 2025 bis einschließlich 13. Februar 2025 haben alle Interessierten die Möglichkeit, den Planentwurf einzusehen und ihre Stellungnahme abzugeben.
Nähere Informationen finden Sie unter https://url.nrw/regionalplanungsverfahren und https://beteiligung.nrw.de/portal/brk/beteiligung/themen/1010087