Bezirksregierung
Köln

Teilplan: Nichtenergetische Rohstoffe

Die Verfügbarkeit von nichtenergetischen Rohstoffen stellt eine wesentliche Grundlage unserer heutigen Gesellschaft dar. Wirtschaft und Bevölkerung sind auf eine sichere und bedarfsgerechte Versorgung mit Bodenschätzen angewiesen. Gleichzeitig besteht ein gesellschaftliches Interesse an einer sparsamen und umweltverträglichen Nutzung von Rohstoffen, auch, um die Rohstoffversorgung für kommende Generationen sicherzustellen.

Die planerische Sicherung von Lagerstätten für eine geordnete Gewinnung der dort lagernden Rohstoffe ist eine Aufgabe staatlicher Planung. Die Regionalplanung ist von der Landesregierung beauftragt, in den Regionalplänen „Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze“ (BSAB, umgangssprachlich auch „Abgrabungsbereiche“ genannt) für nichtenergetische Rohstoffe zeichnerisch festzulegen. Dabei sind ausreichend Reserveflächen vorzuhalten, um die folgenden Mindestversorgungszeiträume zu gewährleisten:

  • 25 Jahre für alle Lockergesteine (Kiese, Sande und Tone),
  • 35 Jahren für alle Festgesteine (z.B. Kalkstein, Grauwacke).

Lockergesteine im Fokus des Planungsverfahrens

Der Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe wird sich auf sämtliche Lockergesteine beziehen (Kies/Kiessand, Ton/Schluff sowie präquartäre Kiese und Sande). Für Lockergesteine liegen die erforderlichen Datengrundlagen vom Geologischen Dienst vor. Zudem besteht hier das größte Handlungserfordernis, da diese Rohstoffe im Regierungsbezirk Köln an ca. ¾ aller Abgrabungsstandorte gewonnen werden. Für die Festgesteine befindet sich ein entsprechendes Monitoringsystem derzeit beim Geologischen Dienst NRW in der Entwicklung. Derzeit ist nicht absehbar, ob auch für Festgesteine ein Regionalplanverfahren durchgeführt werden soll.

Aktueller Verfahrensstand

Das Verfahren des Teilplans Nichtenergetische Rohstoffe begann im Juni 2017 mit der Erhebung von unternehmerseitigen Abgrabungsinteressen. Schließlich sollen BSAB zukünftig möglichst dort festgelegt werden, wo aus Gesichtspunkten der Abgrabungsindustrie eine Rohstoffgewinnung tatsächlich sinnvoll erscheint. Die Abgrabungsunternehmen konnten der Regionalplanungsbehörde ihre Abgrabungsinteressen bis Ende 2017 mitteilen (Erweiterungen und/oder Neuaufschlüsse). Die Mitteilung erfolgte anhand eines standardisierten Fragebogens.

Anfang 2018 konnten die Kommunen und Kreise der Regionalplanungsbehörde ihre Anregungen, Belange und Planungsabsichten mitteilen (Kommunalbefragung).

Auf Basis der Unternehmerbefragung 2017 und der Kommunalbefragung 2018 hat die Regionalplanungsbehörde ein Planungskonzept im Entwurf erarbeitet. Dieses Planungskonzept enthält keine konkreten Flächen, sondern stellt einen Vorschlag dar, wie die gemeldeten Abgrabungsinteressen bewertet werden sollen. Das Planungskonzept wurde im September 2018 sämtlichen Akteuren zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Frühzeitigen Unterrichtung konnten sämtliche Akteure zu diesem Konzept bis zum 31.01.2019 Stellung nehmen. Ferner konnten Kommunen erstmals und Abgrabungsunternehmen erneut Abgrabungsinteressen melden.

Im Januar 2020 wurde der "erste Planentwurf" auf dieser Website veröffentlicht. Dieser erste Planentwurf stellt einen ersten Zwischenstand des Planungsprozesses dar und umfasst im Wesentlichen die zur Ausweisung vorgeschlagenen BSAB, entsprechende Rekultivierungsplanungen, Reservegebiete sowie die umfassende Begründung dieser Flächenauswahlen nebst Umweltprüfung. Auf Grundlage dieses ersten Planentwurfs wurde am 13.03.2020 der Erarbeitungsbeschluss gefasst. Die förmliche öffentliche Auslegung wird aufgrund der Coronavirus-Pandemie nicht – wie ursprünglich beabsichtigt – Ende April beginnen, sondern voraussichtlich erst im dritten Quartal 2020 (nach der Sommerpause 2020).

In unregelmäßigen Abständen finden Abgrabungskonferenzen statt. Ziel dieser Konferenzen sind der fachliche Dialog und Erfahrungsaustausch zwischen der Regionalplanungsbehörde und den Hauptakteuren des Abgrabungsgeschehens im Bezirk Köln. Hauptakteure sind neben den Kommunen, Behörden und Verbänden auch die Abgrabungsunternehmen.

Erster Planentwurf 2020

Der erste Planentwurf wurde im Januar 2020 an dieser Stelle mit den folgenden zeichnerischen und textlichen Inhalten veröffentlicht:

  • Beabsichtigte BSAB mit jeweiligen Rekultivierungsplanungen
  • Reservegebiete
  • Gesamträumliches Planungskonzept, inkl. textlicher Ziele und Grundsätze
  • regionalplanerische Prüfbogen (Abgrabungsinteressen, Suchräume, BSAB)
  • Umweltbericht nebst umweltfachlicher Prüfbögen

Jeder Akteur hat ab Veröffentlichung der Planunterlagen die Möglichkeit, sich mit den beabsichtigen Flächen zu befassen. Jegliche schriftliche Stellungnahmen (dazu gehört auch die Meldung von Abgrabungsinteressen) können allerdings erst im Zuge der förmlichen öffentlichen Auslegung eingereicht werden (voraussichtlich 3. Quartal 2020).

Am 13.03.2020 hat der Regionalrat neben dem Erarbeitungsbeschluss auch den Beschluss gefasst, das gesamträumliche Planungskonzept des ersten Planentwurfs inhaltlich zu ergänzen (vgl. Sitzungsvorlage für den Regionalrat am 13.03.2020, TOP 7, Drucksache Nr. RR 02/2002). Es wurde der „sonstige Ausschlussbelang“ mit der Bezeichnung „besondere Berücksichtigung vom Braunkohletagebau betroffener Kommunen“ ergänzt.

Die aktualisierten Planunterlagen des ersten Planentwurfes sind veröffentlicht und können auf der Internetseite der öffentlichen Auslegung heruntergeladen werden.