Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren verfolgt den Zweck, Flächen zum Hochwasserschutz für die Ortslagen von Wißkirchen und Euenheim bereitzustellen und Landnutzungskonflikte aufzulösen.
Zur Entlastung des durch die Ortslagen verlaufenden Hauptgerinnes des Veybaches im Hochwasserfall besteht eine Flutmulde, die den heutigen Anforderungen an einen wirkungsvollen Hochwasserschutz für die Ortschaften nicht mehr genügt. Im Bereich des Veybaches zwischen der Autobahnbrücke der A 1 im Westen, der Ortslage Euskirchen-Wißkirchen in der Nähe der Burg Veynau und der Georgstraße im Osten des Stadtgebiets Euskirchen ist seitens des Erftverbandes geplant, kleine Gewässerabschnitte des Veybaches neu anzulegen, das Umflutgerinne neu zu trassieren, Verwallungen anzulegen sowie Sekundärauen zu erschließen. Der Ausbaubereich erstreckt sich über eine Gesamtlänge von 4,2 km. Der Planfeststellungsbeschluss des Kreises Euskirchen vom 18.07.2013 ist bestandskräftig. Da für den Ausbau des Veybaches ländliche Grundstücke in Anspruch genommen werden, die hierfür benötigten Flächen voraussichtlich nicht ausnahmslos freihändig erworben werden können und zudem An- und Durchschneidungen landwirtschaftlicher Flächen sowie Zerschneidungen des landwirtschaftlichen Wegenetzes eintreten, hat der Erftverband mit Schreiben vom 19.02.2014 angeregt, ein Flurbereinigungsverfahren gemäß § 86 FlurbG einzuleiten und durchzuführen.
Verfahrensdaten
Aktenzeichen: | 33.42 - 51802 |
Verfahrensart: | Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße: | 81 ha |
Anzahl der Eigentumsverhältnisse: | 50 |
Beteiligte Städte / Gemeinden: | Kreis Euskirchen: Stadt Euskirchen |
Gebietskarte
Verfahrensablauf
Aufklärungstermine | 05.07.2018 |
Einleitungsbeschluss | 04.12.2018 |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | 12.09.2019 |
Offenlage der Wertermittlungsergebnisse | 23.05 - 03.06.2022 |
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse | 03.11.2022 |
Planwunschtermine | 22.06.2022 bis 07.12.2022 |
Vorläufige Besitzeinweisung | |
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes | |
Anhörungstermin zum Flurbereinigungsplan | |
Eintritt des neuen Rechtszustandes | |
Ersuchen zur Grundbuchberichtigung | |
Ersuchen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters | |
Schlussfeststellung |