Bezirksregierung
Köln

Flurbereinigungsverfahren Lachslaichgewässer-Bröl

Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren dient der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie - Entwicklung der Bröl zum NRW Lachslaichgewässer - und dem Interessensausgleich mit den betroffenen Eigentümern.

Ziel des Verfahrens ist, die erforderlichen Flächen zur Umsetzung der o.g. Planung dem Projektträger unter Berücksichtigung der landwirtschaftlichen Belange bereit zu stellen. Dies soll durch direkten Erwerb sowie durch den Erwerb von Tauschflächen umgesetzt werden.

Verfahrensdaten

Aktenzeichen: 33.46 - 50901
Verfahrensart: Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße: 23 ha
Anzahl der Eigentumsverhältnisse: 52
Beteiligte Städte / Gemeinden:  

Gebietskarte

Verfahrensablauf

Aufklärungstermine 
Einleitungsbeschluss30.03.2009
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 
Offenlage der Wertermittlungsergebnisse 
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse 
Plangenehmigung des Wege- und Gewässerplanes nach § 41 FlurbG 
Planwunschtermine 
Allgemeiner Besitzübergang30.07.2015
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes 
Anhörungstermin zum Flurbereinigungsplan30.07.2014
Eintritt des neuen Rechtszustandes15.08.2014
Ersuchen zur Grundbuchberichtigung26.01.2015
Ersuchen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters12.11.2014
Schlussfeststellung07.09.2023