In diesem Verfahren werden Flächen zur Umsetzung artenschutzrechtlicher Maßnahmen aufgrund des Tagebaus Hambach bereitgestellt. Es handelt sich hier um eine Unternehmensflurbereinigung, die auch der Vermeidung agrarstruktureller Nachteile dient.
Der Antrag auf Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens wurde durch die RWE Power AG zur Umsetzung artenschutzrechtlich begründeter Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Tagebaus Hambach gestellt. Aufgrund des fortschreitenden Tagebaus Hambach werden zukünftig im Abbaugebiet Lebensräume von besonders geschützten Fledermausarten und anderer waldbewohnender Arten in Aspruch genommen und deren jetziges Lebensumfeld nachhaltig entzogen. Der Bechsteinfledermaus als Leitart und den anderen betroffenen Tierarten sollen neue südlich gelegenere Waldgebiete zugänglich gemacht werden. Dies soll durch die Bereitstellung von Leitstrukturen für den Artenschutz erfolgen. Seitens RWE-Power sind entlang des Wissersheimer Fließes sowie zwischen der K 54 im Norden, Nörvenich-Dorweiler im Süden, Nörvenich im Westen und Nörvenich-Rath im Osten wegebegleitende Anpflanzungen entlang von Gewässern geplant. Es sollen zudem drei größere Gebiete durch Anlage von parkähnlichen Strukturen ökologisch aufgewertet werden. Da für die Umsetzung dieser Artenschutzmaßnahmen ländliche Grundstücke in Anspruch genommen werden, die hierfür benötigten Flächen nicht ausnahmslos freihändig erworben werden können und zudem An- und Durchschnei-dungsschäden landwirtschaftlicher Flächen eintreten, sollen die für die allgemeine Landeskultur entstehenden Nachteile durch eine Neuordnung des Verfahrensgebietes im Rahmen zweier Flurbereinigungsverfahren vermieden oder abgemildert werden. Im Flurbereinigungsverfahren wird angestrebt, die Flächen in das Eigentum der RWE Power AG zu bringen.
Verfahrensdaten
Aktenzeichen: | 33.45 - 51202 |
Verfahrensart: | Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG |
Verfahrensgröße: | 548 ha |
Anzahl der Eigentumsverhältnisse: | 251 |
Beteiligte Städte / Gemeinden: | Kreis Düren: Gemeinde Nörvenich |
Gebietskarte
Verfahrensablauf
Aufklärungstermine | 26.04.2012 |
Einleitungsbeschluss | 12.06.2012 |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | 15.10.2013 |
Offenlage der Wertermittlungsergebnisse | |
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse | 15.07.2015 |
Planwunschtermine | 20.09.2016 bis 29.09.2016 |
Vorläufige Besitzeinweisung | 15.08.2017 |
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes | 30.06 - 02.07.2020 |
Anhörungstermin zum Flurbereinigungsplan | 22.07.2020 |
Bekanntgabe des Nachtrages 1 zum Flurbereinigungsplan | 13.01.2021 |
Anhörungstermin zum Nachtrag 1 zum Flurbereinigungsplan | 28.01.2021 |
Eintritt des neuen Rechtszustandes | 24.08.2021 |
Ersuchen zur Grundbuchberichtigung | 15.08.2022 |
Ersuchen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters | 20.12.2021 |
Schlussfeststellung |