Bezirksregierung
Köln

Flurbereinigungsverfahren Frauwüllesheim

In diesem Verfahren werden Flächen für den Bau der Ortsumgehung Frauwüllesheim (L 264n) bereitgestellt. Die Unternehmensflurbereinigung dient zudem der Vermeidung bzw. Verminderung nachteiliger Folgen durch den Bau der Straße.

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW beabsichtigt den Neubau der Landesstraße L 264 n - Ortsumgehung Frauwüllesheim - einschließlich der durch das Vorhaben bedingten Ausbau- und Änderungsmaßnahmen am vorhandenen Straßen- und Wegenetz und Anlagen Dritter sowie Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen. Der Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Frauwüllesheim ist bestandskräftig. Da für den Bau der Ortsumgehungsstraße ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen werden, die hierfür benötigten Flächen voraussichtlich nicht ausnahmslos freihändig erworben werden können und zudem An- und Durchschneidungen landwirtschaftlicher Flächen sowie Zerschneidungen des landwirtschaftlichen Wegenetzes eintreten, hat die Bezirksregierung Köln als Enteignungsbehörde mit Schreiben vom 28.06.2006 den Antrag gestellt, ein Flurbereinigungsverfahren gemäß §§ 87 ff. FlurbG einzuleiten und durchzuführen. Das Flurbereinigungsverfahren verfolgt den Zweck, die durch das Unternehmen für die allgemeine Landeskultur entstehenden Nachteile durch eine Neueinteilung der Grundstücke zu vermeiden oder zumindest zu mildern. Nach den getroffenen Feststellungen ist es darüber hinaus möglich, den durch das Unternehmen eintretenden Landverlust, soweit er nicht mit Ersatzflächen des Unternehmensträgers bewältigt werden kann, auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen. Hierdurch sollen insbesondere die landwirtschaftlichen Betriebsinhaber vor größeren Flächenverlusten und schädigenden Eingriffen und damit vor Schmälerungen ihrer Existenzgrundlage bewahrt und eine wirtschaftliche Betriebsführung weiterhin ermöglicht werden. Es bleibt die Pflicht des Unternehmensträgers, zur Minderung des eintretenden Landverlustes weiteres Ersatzland zu erwerben, um einen Landverlust zu vermeiden.

Verfahrensdaten

 

Aktenzeichen: 33.46 - 51103
Verfahrensart: Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG
Verfahrensgröße: 226
Anzahl der Eigentumsverhältnisse: 71
Beteiligte Städte / Gemeinden: Kreis Düren: Gemeinde Nörvenich, Gemeinde Vettweiß, Gemeinde Merzenich

Gebietskarte

Verfahrensablauf

Aufklärungstermine22.07.2011
Einleitungsbeschluss20.09.2011
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft15.05.2012
Offenlage der Wertermittlungsergebnisse28.02.22 - 11.03.22
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse14.06.2022
PlanwunschtermineApril/Mai 2023
Vorläufige Besitzeinweisung 
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes 
Anhörungstermin zum Flurbereinigungsplan 
Eintritt des neuen Rechtszustandes 
Ersuchen zur Grundbuchberichtigung 
Ersuchen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters 
Schlussfeststellung