In diesem Verfahren werden Flächen für den Bau der Ortsumgehung Frauwüllesheim (L 264n) bereitgestellt. Die Unternehmensflurbereinigung dient zudem der Vermeidung bzw. Verminderung nachteiliger Folgen durch den Bau der Straße.
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW beabsichtigt den Neubau der Landesstraße L 264 n - Ortsumgehung Frauwüllesheim - einschließlich der durch das Vorhaben bedingten Ausbau- und Änderungsmaßnahmen am vorhandenen Straßen- und Wegenetz und Anlagen Dritter sowie Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen. Der Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Frauwüllesheim ist bestandskräftig. Da für den Bau der Ortsumgehungsstraße ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen werden, die hierfür benötigten Flächen voraussichtlich nicht ausnahmslos freihändig erworben werden können und zudem An- und Durchschneidungen landwirtschaftlicher Flächen sowie Zerschneidungen des landwirtschaftlichen Wegenetzes eintreten, hat die Bezirksregierung Köln als Enteignungsbehörde mit Schreiben vom 28.06.2006 den Antrag gestellt, ein Flurbereinigungsverfahren gemäß §§ 87 ff. FlurbG einzuleiten und durchzuführen. Das Flurbereinigungsverfahren verfolgt den Zweck, die durch das Unternehmen für die allgemeine Landeskultur entstehenden Nachteile durch eine Neueinteilung der Grundstücke zu vermeiden oder zumindest zu mildern. Nach den getroffenen Feststellungen ist es darüber hinaus möglich, den durch das Unternehmen eintretenden Landverlust, soweit er nicht mit Ersatzflächen des Unternehmensträgers bewältigt werden kann, auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen. Hierdurch sollen insbesondere die landwirtschaftlichen Betriebsinhaber vor größeren Flächenverlusten und schädigenden Eingriffen und damit vor Schmälerungen ihrer Existenzgrundlage bewahrt und eine wirtschaftliche Betriebsführung weiterhin ermöglicht werden. Es bleibt die Pflicht des Unternehmensträgers, zur Minderung des eintretenden Landverlustes weiteres Ersatzland zu erwerben, um einen Landverlust zu vermeiden.
Verfahrensdaten
Aktenzeichen: | 33.46 - 51103 |
Verfahrensart: | Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG |
Verfahrensgröße: | 226 |
Anzahl der Eigentumsverhältnisse: | 71 |
Beteiligte Städte / Gemeinden: | Kreis Düren: Gemeinde Nörvenich, Gemeinde Vettweiß, Gemeinde Merzenich |
Gebietskarte
Verfahrensablauf
Aufklärungstermine | 22.07.2011 |
Einleitungsbeschluss | 20.09.2011 |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | 15.05.2012 |
Offenlage der Wertermittlungsergebnisse | 28.02.22 - 11.03.22 |
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse | 14.06.2022 |
Planwunschtermine | April/Mai 2023 |
Vorläufige Besitzeinweisung | |
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes | |
Anhörungstermin zum Flurbereinigungsplan | |
Eintritt des neuen Rechtszustandes | |
Ersuchen zur Grundbuchberichtigung | |
Ersuchen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters | |
Schlussfeststellung |