In diesem Verfahren werden Flächen für den Bau der A4n sowie der Hambachbahn bereitgestellt. Es handelt sich hier um eine Unternehmensflurbereinigung, die auch der Vermeidung agrarstruktureller Nachteile dient.
Der Landesbetrieb Straßenbau beabsichtigt den Ausbau und Neubau der Bundesautobahn BAB 4 für den Streckenabschnitt von der Anschlussstelle Düren bis zur Anschlussstelle Kerpen einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an Verkehrswegen und Anlagen Dritter auf dem Gebiet der Stadt Düren und der Gemeinden Niederzier und Merzenich im Kreis Düren und der Stadt Kerpen im Rhein-Erft-Kreis. Das Planfeststellungsverfahren ist im März 2005 eingeleitet worden. Die RWE Power AG (vormals Rheinbraun AG) beabsichtigt die Verlegung der Grubenanschlussbahn „Hambachbahn“ im Vorfeld des Tagebaus Hambach zwischen Niederzier-Oberzier und Elsdorf-Heppendorf.
Anlass beider Verkehrsprojekte ist der fortschreitende Braunkohlentagebau Hambach im rheinischen Braunkohlengebiet, welcher nach derzeitigem Planungsstand die jetzigen Trassen der Hambachbahn 2013/2014 und der BAB 4 2017 in Anspruch nehmen wird. Wegen der Bauzeit der neuen Verkehrswege ergibt sich ein notwendiger Baubeginn im Jahre 2009. Der Braunkohlentagebau Hambach ist durch den Braunkohlenplan – Teilplan 12/1 Hambach – verbindliches Ziel der Raumordnung und Landesplanung. Für den Fortgang des Tagebaus liegt ein bis zum Jahr 2020 zugelassener bergbaulicher Rahmenbetriebsplan vor. Das straßenrechtliche Planfeststellungsverfahren ist im März 2005 eingeleitet worden; das eisenbahnrechtliche Planfeststellungsverfahren zur Verlegung der Hambachbahn ist durch Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Köln vom 03.08.2005 – Az. 58.7.4.2-8/02 – abgeschlossen.
Da für den Bau dieser Verkehrswege ländliche Grundstücke in großem Umfange in Anspruch genommen werden, die hierfür benötigten Flächen nicht ausnahmslos frei erworben werden können und zudem durch das Unternehmen Anschneidungen landwirtschaftlicher Flächen eintreten, hat die Bezirksregierung Köln als Enteignungsbehörde mit Schreiben vom 31. Mai 2005 aufgrund des § 87 Abs. 1 FlurbG den Antrag gestellt, ein Flurbereinigungsverfahren gemäß §§ 87 ff FlurbG einzuleiten und durchzuführen.
Das Flurbereinigungsverfahren verfolgt den Zweck, die durch die Unternehmen für die allgemeine Landeskultur entstehenden Nachteile durch eine Neuordnung des Verfahrensgebietes zu vermeiden oder zu mildern. Nach den getroffenen Feststellungen ist es darüber hinaus möglich, den durch das Unternehmen eintretenden Landverlust, soweit er nicht mit Ersatzflächen des Unternehmensträgers bewältigt werden kann, auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen. Hierdurch sollen insbesondere die landwirtschaftlichen Betriebsinhaber vor größeren Flächenverlusten und schädigenden Eingriffen und damit vor Schmälerungen ihrer Existenzgrundlage bewahrt und eine wirtschaftliche Betriebsführung weiterhin ermöglicht werden. Es bleibt die Pflicht des Unternehmensträgers, zur Minderung des eintretenden Landverlustes weiteres Ersatzland zu erwerben, um einen Landverlust zu vermeiden.
Verfahrensdaten
Aktenzeichen: | 33.42 - 14063 |
Verfahrensart: | Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG |
Verfahrensgröße: | 1523 ha |
Anzahl der Eigentumsverhältnisse: | 235 |
Beteiligte Städte / Gemeinden: | Kreis Düren: Stadt Düren, Gemeinde Niederzier, Gemeinde Merzenich / Rhein-Erft-Kreis: Stadt Kerpen |
Gebietskarte
Verfahrensablauf
Aufklärungstermine | 25.01.2006 |
Einleitungsbeschluss | 15.03.2006 |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | 19.09.2006 |
Offenlage der Wertermittlungsergebnisse | 09.02.2009 bis 11.02.2009 |
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse | 16.09.2009 |
Planwunschtermine | 11.01.2010 bis 23.02.2010 |
Vorläufige Besitzeinweisung | 15.08.2010 |
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes | 18.03.2019 bis 21.03.2019 |
Anhörungstermin zum Flurbereinigungsplan | 08.04.2019 |
Bekanntgabe des Nachtrages 1 zum Flurbereinigungsplan | 10.05.2021 bis 12.05.2021 |
Anhörungstermin zum Nachtrag 1 zum Flurbereinigungsplan | 28.05.2021 |
Bekanntgabe des Nachtrages 2 zum Flurbereinigungsplan | 23.09.2021 |
Anhörungstermin zum Nachtrag 2 zum Flurbereinigungsplan | 07.10.2021 |
Eintritt des neuen Rechtszustandes | 01.03.2022 |
Ersuchen zur Grundbuchberichtigung | 05.12.2022 |
Ersuchen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters | 13.06.2022 |
Schlussfeststellung |