In der Unternehmensflurbereinigung werden Flächen für den Bau der L332n und K29n bereitgestellt.
Da für den Neubau der L 332 n einschließlich der landespflegerischen Kompensationsmaßnahmen landwirtschaftlich genutzte Grundstücke in größerem Umfang in Anspruch genommen werden, die hierfür benötigten Flächen nicht ausnahmslos freihändig erworben werden können und zudem An- und Durchschneidungsschäden landwirtschaftlicher Flächen eintreten, sollen die für die allgemeine Landeskultur entstehenden Nachteile durch eine Neuordnung des Verfahrensgebietes im Rahmen eines Unternehmensflurbereinigungsverfahren vermieden oder abgemildert werden.
Verfahrensdaten
Aktenzeichen: | 33.44 - 50706 |
Verfahrensart: | Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG |
Verfahrensgröße: | 205 ha |
Anzahl der Eigentumsverhältnisse: | 146 |
Beteiligte Städte / Gemeinden: | Rhein-Sieg-Kreis: Stadt Troisdorf |
Gebietskarte
Verfahrensablauf
Aufklärungstermine | 20.06.2007 & 09.02.2011 |
Einleitungsbeschluss | 31.10.2007 |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | 29.06.2011 |
Offenlage der Wertermittlungsergebnisse | 22.05.2012 |
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse | 08.07.2013 |
Plangenehmigung des Wege- und Gewässerplanes nach § 41 FlurbG | 20.12.2016 |
Planwunschtermine | 02.01.2015 bis 30.04.2015 |
Vorläufige Besitzeinweisung | 31.10.2017 |
Vorlage des 1. Entwurfes zum Flurbereinigungsplan | 27. - 29.06.2017 |
Vorlage des 2. Entwurfes zum Flurbereinigungsplan | |
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes | |
Anhörungstermin zum Flurbereinigungsplan | |
Eintritt des neuen Rechtszustandes | |
Ersuchen zur Grundbuchberichtigung | |
Ersuchen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters | |
Schlussfeststellung |