Bezirksregierung
Köln

Flurbereinigungsverfahren Erftaue-Glesch

Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren dient der Flächenbereitstellung für das Perspektivkonzept der Erft. Ziel der Maßnahme ist die naturnahe Gestaltung der Erft und ihrer Auen zwischen Bergheim und Bedburg.

Der Erftverband plant die Umgestaltung der Erft im bergbaubeeinflussten Bereich gemäß dem Perspektivkonzept 2045, das im Jahr 2005 zwischen dem Erftverband, dem Land NRW, RWE Power und den Gebietskörperschaften in der Region erstellt wurde. Die Umgestaltung der Erft gehört zu den wesentlichen Wasserbewirtschaftungsaufgaben in NRW und ist Bestandteil des Maßnahmenprogramms des Landes zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie.

Verfahrensdaten

Aktenzeichen: 33.46 - 51203
Verfahrensart: Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße: 38 ha
Anzahl der Eigentumsverhältnisse: 28
Beteiligte Städte / Gemeinden: Rhein-Erft-Kreis: Stadt Bergheim, Stadt Bedburg

Gebietskarte

Verfahrensablauf

Aufklärungstermine05.07.2012
Einleitungsbeschluss24.08.2012
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft16.07.2013
Offenlage der Wertermittlungsergebnisse19.09.2022 - 30.09.2022
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse20.12.2022
Plangenehmigung des Wege- und Gewässerplanes nach § 41 FlurbG 
PlanwunschtermineJuni 2023
Vorläufige Besitzeinweisung 
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes 
Anhörungstermin zum Flurbereinigungsplan 
Eintritt des neuen Rechtszustandes 
Ersuchen zur Grundbuchberichtigung 
Ersuchen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters 
Schlussfeststellung