Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren dient der Flächenbereitstellung für das Perspektivkonzept der Erft. Ziel der Maßnahme ist die naturnahe Gestaltung der Erft und ihrer Auen zwischen Bergheim und Bedburg.
Der Erftverband plant die Umgestaltung der Erft im bergbaubeeinflussten Bereich gemäß dem Perspektivkonzept 2045, das im Jahr 2005 zwischen dem Erftverband, dem Land NRW, RWE Power und den Gebietskörperschaften in der Region erstellt wurde. Die Umgestaltung der Erft gehört zu den wesentlichen Wasserbewirtschaftungsaufgaben in NRW und ist Bestandteil des Maßnahmenprogramms des Landes zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie.
Verfahrensdaten
Aktenzeichen: | 33.46 - 51203 |
Verfahrensart: | Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße: | 38 ha |
Anzahl der Eigentumsverhältnisse: | 28 |
Beteiligte Städte / Gemeinden: | Rhein-Erft-Kreis: Stadt Bergheim, Stadt Bedburg |
Gebietskarte
Verfahrensablauf
Aufklärungstermine | 05.07.2012 |
Einleitungsbeschluss | 24.08.2012 |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | 16.07.2013 |
Offenlage der Wertermittlungsergebnisse | 19.09.2022 - 30.09.2022 |
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse | |
Plangenehmigung des Wege- und Gewässerplanes nach § 41 FlurbG | |
Planwunschtermine | |
Vorläufige Besitzeinweisung | |
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes | |
Anhörungstermin zum Flurbereinigungsplan | |
Eintritt des neuen Rechtszustandes | |
Ersuchen zur Grundbuchberichtigung | |
Ersuchen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters | |
Schlussfeststellung |