In diesem Verfahren werden Flächen für den Bau der EK3 - Ortsumgehung Birgden - bereitgestellt. Es handelt sich hier um eine Unternehmensflurbereinigung, die auch der Vermeidung agrarstruktureller Nachteile dient
Anlass für das Flurbereinigungsverfahren ist die vorgesehene Inanspruchnahme von Grundstücken für den Neubau der EK3 - Ortsumgehung Birgden. Das Planfeststellungsverfahren für den Bau der Ortsumgehung Birgden ist bestandskräftig. Da für den Bau der Ortsumgehungsstraße einschließlich der landespflegerischen Kompensationsmaßnahmen ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen werden, die hierfür benötigten Flächen voraussichtlich nicht ausnahmslos freihändig erworben werden können und zudem An- und Durchschneidungen landwirtschaftlicher Flächen sowie Zerschneidungen des landwirtschaftlichen Wegenetzes eintreten, hat die Bezirksregierung Köln als Enteignungsbehörde mit Schreiben vom 17.06.2013 den Antrag gestellt, ein Flurbereinigungsverfahren gemäß §§ 87 ff. FlurbG einzuleiten und durchzuführen.
Verfahrensdaten
Aktenzeichen: | 33.43 - 52301 |
Verfahrensart: | Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG |
Verfahrensgröße: | 120 ha |
Anzahl der Eigentumsverhältnisse: | Ca. 130 |
Beteiligte Städte / Gemeinden: | Kreis Heinsberg: Gemeinde Gangelt, Stadt Heinsberg |
Gebietskarte
Verfahrensablauf
Aufklärungstermine | 14.12.2022 |
Einleitungsbeschluss | |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | 02.03.2023 |
Plangenehmigung des Wege- und Gewässerplanes nach § 41 FlurbG | |
Offenlage der Wertermittlungsergebnisse | |
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse | |
Planwunschtermine | |
Vorläufige Besitzeinweisung | |
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes | |
Anhörungstermin zum Flurbereinigungsplan | |
Eintritt des neuen Rechtszustandes | |
Ersuchen zur Grundbuchberichtigung | |
Ersuchen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters | |
Schlussfeststellung |