Durch das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren werden Verbesserungen in der Forstbewirtschaftung realisiert. Hierzu wird das Wegenetz sowie die Lage und Form der forstwirtschaftlichen Grundstücke an die aktuellen Erfordernisse angepasst.
Auf Initiative der Forstbetriebsgemeinschaft Drachenfelser Ländchen sowie des Regionalforstamtes Rhein-Sieg-Erft hat die Flurbereinigungsbehörde das Verfahrensgebiet im Hinblick auf ein mögliches Flurbereinigungsverfahren untersucht. Mittels eines ländlichen Bodenordnungsverfahrens können im Flurbereinigungsgebiet die Voraussetzungen für eine nachhaltige, wettbewerbsfähige Forstbewirtschaftung geschaffen werden. Die Besitzstruktur im Verfahrensgebiet ist geprägt durch zersplitterten Grundbesitz. Vorhandene Holzpotentiale können derzeit nicht oder oftmals nur unwirtschaftlich genutzt werden. Die Ziele des Verfahrens können nur erreicht werden, wenn der kleinparzellierte Waldbesitz zu größeren betriebswirtschaftlich zweckmäßigen Größen zusammengelegt wird, so dass Arbeits- und Maschinenkosten gesenkt werden. Mindestens ein Drittel des Geländes ist aktuell nur mit einem hohen wirtschaftlichen Aufwand zu nutzen. Es handelt sich tlw. um Steilhanglagen, die weder erschlossen noch befahrbar sind. Die vorhandenen Wege sind sehr eingeschränkt für die Holzwerbung geeignet, da es sich um private Wege handelt oder der Ausbau nicht den Anforderungen entspricht. Bei einem weiteren Drittel des Gebietes ergeben sich erhebliche Bearbeitungsschwierigkeiten, da die Grundstücke sehr schmal geschnitten sind und nicht an einen Weg grenzen. Daher bedarf es zusätzlich einer gesicherten Erschließung aller Waldgrundstücke durch Neubau oder verbesserten Ausbau vorhandener Waldwege und Schaffung von Holzlagerplätzen, wie es den Anforderungen einer zeitgemäßen Waldbewirtschaftung entspricht. Erst durch den Wegebau in Verbindung mit einer Arrondierung des zersplitterten Grundbesitzes B16ist eine wirtschaftliche Nutzung im gesamten Flurbereinigungsgebiet möglich. Dadurch wird auch die bisher kaum mögliche Bildung von größeren Holzlosen ermöglicht.
Verfahrensdaten
Aktenzeichen: | 33.44 - 51703 |
Verfahrensart: | Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße: | 142 ha |
Anzahl der Eigentumsverhältnisse: | |
Beteiligte Städte / Gemeinden: | Rhein-Sieg-Kreis: Gemeinde Wachtberg |
Gebietskarte
Verfahrensablauf
Aufklärungstermine | 20.11.2017 |
Einleitungsbeschluss | 20.12.2017 |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | 03.09.2021 |
Offenlage der Wertermittlungsergebnisse | |
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse | |
Planfeststellung des Wege- und Gewässerplanes nach § 41 FlurbG | |
Planwunschtermine | |
Vorläufige Besitzeinweisung | |
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes | |
Anhörungstermin zum Flurbereinigungsplan | |
Eintritt des neuen Rechtszustandes | |
Ersuchen zur Grundbuchberichtigung | |
Ersuchen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters | |
Schlussfeststellung |