Bezirksregierung
Köln

Flurbereinigungsverfahren Bergheim

Die vereinfachte Flurbereinigung dient der Beseitigung landeskultureller Schäden bedingt durch den Tagebau Bergheim. Hierzu zählen die Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Erschließung und die Rückgabe der rekultivierten Flächen an die Eigentümer.

Die vereinfachte Flurbereinigung dient der Beseitigung landeskultureller Schäden bedingt durch den Tagebau. Hierzu zählen die Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Erschließung und die Rückgabe der rekultivierten Flächen an die Eigentümer.

Verfahrensdaten

Aktenzeichen: 33.45 - 51105
Verfahrensart: Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße: 890 ha
Anzahl der Eigentumsverhältnisse: 16
Beteiligte Städte / Gemeinden: Rhein-Erft-Kreis: Stadt Bergheim

Gebietskarte

Verfahrensablauf

Aufklärungstermine08.12.2011
Einleitungsbeschluss31.07.2015
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft19.06.2012
Offenlage der Wertermittlungsergebnisse07.03.2017
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse24.04.2017
Planwunschtermine30.06.2017
Vorläufige Besitzeinweisung27.06.2019
Vorlage des 1. Entwurfes zum Flurbereinigungsplan26.06.2019
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes29.-30.06.2021
Anhörungstermin zum Flurbereinigungsplan20.07.2021
Eintritt des neuen Rechtszustandes10.02.2022
Ersuchen zur Grundbuchberichtigung20.03.2024
Ersuchen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters22.06.2022
Schlussfeststellung