In diesem Verfahren werden Flächen zur Umsetzung des Hochwasserschutzes am Niederrhein bereitgestellt. Es handelt sich um eine Unternehmensflurbereinigung, die auch der Vermeidung agrarstruktureller Nachteile dient.
Zur Verbesserung des Hochwasserschutzes am Niederrhein bis in die Niederlande und zur Abminderung der Wellenscheitel bei extremen Hochwasserabflüssen im Rhein strebt das Land Nordrhein-Westfalen an mehreren Standorten die Wiedergewinnung ehemaliger Überflutungsflächen durch die Rückverlegung von Deichen und den Anschluss der Auen an die Hochwasserführung des Rheins und durch den Bau gesteuerter Retentionsräume zur Kappung von Hochwasserspitzen an. Einer dieser Standorte liegt in der ehemaligen Rheinschleife des Worringer Bruchs, linksrheinisch zwischen den Kölner Stadtteilen Worringen, Roggendorf-Thenhoven, Blumenberg, Fühlingen und Langel. Wegen der Bedeutung auch für den regionalen Hochwasserschutz wurde der Retentionsraum in das Hochwasserschutzkonzept der Stadt Köln einbezogen.
Infolge der Realisierung des Retentionsraums werden ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen. Die hierfür benötigten Flächen können voraussichtlich nicht ausnahmslos freihändig erworben werden. Die Bezirksregierung Köln als Enteignungsbehörde hat mit Schreiben vom 06.07.2016 die Einleitung und Durchführung eines Flurbereinigungsverfahren gemäß §§ 87 ff. FlurbG beantragt. Das Flurbereinigungsverfahren verfolgt neben der Flächenbereitstellung den Zweck, die durch das Unternehmen für die allgemeine Landeskultur entstehenden Nachteile durch eine Neueinteilung der Grundstücke zu vermeiden oder zumindest zu mildern. Ersatzland wird seitens der Stadt Köln bereitgestellt.
Verfahrensdaten
Aktenzeichen: | 33.42 - NF |
Verfahrensart: | Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG |
Verfahrensgröße: | |
Anzahl der Eigentumsverhältnisse: | |
Beteiligte Städte / Gemeinden: | Stadt Köln |
Verfahrensablauf
Aufklärungstermine | Voraus. II.2025 |
Einleitungsbeschluss | |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | |
Offenlage der Wertermittlungsergebnisse | |
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse | |
Wege- und Gewässerplan nach § 41 FlurbG | nicht vorgesehen |
Planwunschtermine | |
Vorläufige Besitzeinweisung | |
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes | |
Eintritt des neuen Rechtszustandes | |
Ersuchen zur Grundbuchberichtigung | |
Ersuchen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters | |
Schlussfeststellung |