In diesem Verfahren werden Flächen für den Bau der Entflechtungsstraße Köln-Rondorf bereitgestellt. Es handelt sich hier um eine Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG, die auch der Vermeidung agrarstruktureller Nachteile dient.
Anlass für das Flurbereinigungsverfahren ist die Inanspruchnahme von Flächen zum Straßenbau einer Entflechtungsstraße der bisher durch den Ortskern verlaufenden Straßenverbindung K31 und L92. Die Stadtteile Meschenich, Immendorf und Rondorf werden hierdurch besser miteinander verbunden und der Zugang zum Stadtteilzentrum Rodenkirchen optimiert.
Die Bezirksregierung Köln hat als Enteignungsbehörde die Einleitung und Durchführung eines Flurbereinigungsverfahren gemäß §§ 87 ff FlurbG beantragt. Das Flurbereinigungsverfahren verfolgt neben der Flächenbereitstellung den Zweck, die durch das Unternehmen für die allgemeine Landeskultur entstehenden Nachteile durch eine Neueinteilung der Grundstücke zu vermeiden oder zumindest zu mildern. Ersatzlandflächen werden seitens der Stadt Köln bereitgestellt.
Verfahrensdaten
Aktenzeichen: | 33.42 – NF |
Verfahrensamt: | Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG |
Verfahrensgröße: | 195,5 ha |
Anzahl der Eigentumsverhältnisse: | 47 |
Beteiligte Städte / Gemeinden | Stadt Köln |
Verfahrensablauf
Aufklärungstermine | 01.07.2025 |
Einleitungsbeschluss | |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | |
Offenlage der Wertermittlungsergebnisse | |
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse | |
Planwunschtermine | |
Vorläufige Besitzeinweisung | |
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes | |
Anhörungstermin zum Flurbereinigungsplan | |
Eintritt des neuen Rechtszustandes | |
Ersuchen zur Grundbuchberichtigung | |
Ersuchen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters | |
Schlussfeststellung |