Bezirksregierung
Köln

In diesem Verfahren werden Flächen für den Bau der Entflechtungsstraße Köln-Rondorf bereitgestellt. Es handelt sich hier um eine Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG, die auch der Vermeidung agrarstruktureller Nachteile dient. 

Anlass für das Flurbereinigungsverfahren ist die Inanspruchnahme von Flächen zum Straßenbau einer Entflechtungsstraße der bisher durch den Ortskern verlaufenden Straßenverbindung K31 und L92. Die Stadtteile Meschenich, Immendorf und Rondorf werden hierdurch besser miteinander verbunden und der Zugang zum Stadtteilzentrum Rodenkirchen optimiert. 

Die Bezirksregierung Köln hat als Enteignungsbehörde die Einleitung und Durchführung eines Flurbereinigungsverfahren gemäß §§ 87 ff FlurbG beantragt. Das Flurbereinigungsverfahren verfolgt neben der Flächenbereitstellung den Zweck, die durch das Unternehmen für die allgemeine Landeskultur entstehenden Nachteile durch eine Neueinteilung der Grundstücke zu vermeiden oder zumindest zu mildern. Ersatzlandflächen werden seitens der Stadt Köln bereitgestellt. 

Verfahrensdaten

Aktenzeichen:33.42 – NF
Verfahrensamt:Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG
Verfahrensgröße:195,5 ha
Anzahl der Eigentumsverhältnisse:47
Beteiligte Städte / GemeindenStadt Köln

Verfahrensablauf

Aufklärungstermine01.07.2025
Einleitungsbeschluss 
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 
Offenlage der Wertermittlungsergebnisse 
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse 
Planwunschtermine 
Vorläufige Besitzeinweisung 
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes 
Anhörungstermin zum Flurbereinigungsplan 
Eintritt des neuen Rechtszustandes 
Ersuchen zur Grundbuchberichtigung 
Ersuchen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters 
Schlussfeststellung