Bezirksregierung
Köln

Flurbereinigungsverfahren Gangelt I

In diesem Verfahren werden Flächen für den Bau der B56n – 1. Planfeststellungsabschnitt, 2. Bauabschnitt – bereitgestellt. Es handelt sich hier um eine Unternehmensflurbereinigung, die auch der Vermeidung agrarstruktureller Nachteile dient.

Der Bau der B 56n als Selfkantstraße zwischen der niederländisch-deutschen Grenze im Westen bis zur B 221, südlich Heinsberg (Anschlussstelle A46) im Osten wird über die drei Unternehmensflurbereinigungen Selfkant, Gangelt I und Gangelt II begleitet. Der 2. Bauabschnitt der B 56n von der L 410 bei Großwehrhagen bis zur Kreisstraße K 17 bei Vinteln wird durch die Flurbereinigung Gangelt I realisiert. Da für den Straßenbau ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen werden, die hierfür benötigten Flächen nicht ausnahmslos freihändig erworben werden können, vorhandene Grundstücke nicht lagegenau zur Verfügung stehen und zudem An- und Durchschneidungen landwirtschaftlicher Flächen eintreten, hat die Bezirksregierung Köln als Enteignungsbehörde mit Schreiben vom 30.06.2005 den Antrag gestellt, ein Flurbereinigungsverfahren gemäß §§ 87 ff. FlurbG einzuleiten und durchzuführen.

Verfahrensdaten

Aktenzeichen: 33.43 - 14062
Verfahrensart: Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG
Verfahrensgröße: 795 ha
Anzahl der Eigentumsverhältnisse: 536
Beteiligte Städte / Gemeinden: Kreis Heinsberg: Gemeinde Gangelt, Gemeinde Selfkant

Gebietskarte

Verfahrensablauf

Aufklärungstermine 10.01.2006
Einleitungsbeschluss 10.04.2006
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 13.09.2006
Offenlage der Wertermittlungsergebnisse Nov/Dez 2011, Juni 2016
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse 22.02.2012, 16.06.2016
Planwunschtermine 01.06.2013 bis 30.04.2014
Vorlage des 1. Zuteilungsentwurfes Juni 2016
Vorläufige Besitzeinweisung 15.06.2016
Wege- und Gewässerplan nach § 41 FlurbG  
Plangenehmigung des Wege- und Gewässerplanes nach § 41 FlurbG 02.06.2014, 20.04.2016, 23.04.2019
Vorläufige Besitzeinweisung 15.06.2016
Vorlage des 1. Entwurfes zum Flurbereinigungsplan Juli 2018
1. Ergänzungsanordnung zur vorläufigen Besitzeinweisung 09.07.2018
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes 07.2019
Anhörungstermin zum Flurbereinigungsplan 28.08.2019
2. Ergänzungsanordnung zur vorläufigen Besitzeinweisung 11.07.2019
Bekanntgabe des Nachtrages 1 zum Flurbereinigungsplan 11.2020
Anhörungstermin zum Nachtrag 1 zum Flurbereinigungsplan 19.11.2020
Eintritt des neuen Rechtszustandes 30.04.2021
Ersuchen zur Grundbuchberichtigung 22.06.2022 & 08.07.2022
Ersuchen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters 13.08.2021
Schlussfeststellung