Bezirksregierung
Köln

Informationen über den Gesundheitsfachberuf Medizinische Technologin/Medizinischer Technologe

Die Bezirksregierung Köln ist für die staatliche Anerkennung von Schulen für Medizinische Technologinnen und Technologen zuständig. Weitergehende Informationen zur Schulgründung, den bestehenden Schulen oder zur Ausbildung finden Sie hier.

Die Bezirksregierung ist für die staatliche Anerkennung von Schulen für Medizinische Technologinnen und Technologen zuständig. Wenn Sie die Gründung einer Schule für Medizinische Technologinnen und Technologen beabsichtigen, finden Sie weiter unten unter Formulare den Erhebungsbogen, der die Grundlage für die Antragstellung und Prüfung der Voraussetzungen für eine Schulgenehmigung darstellt. Bitte beachten Sie auch das Merkblatt Schulgründung.

Die Bezirksregierung ist außerdem für die Abnahme der staatlichen Prüfungen sowie die Erteilung der Berufserlaubnis für ab dem 01.01.2023 begonnene Ausbildungen im Bereich der medizinischen Technologie zuständig.

Für die Abnahme der staatlichen Prüfungen und die Erteilung der Berufserlaubnis für vor dem 31.12.2022 begonnene und bis zum 31.12.2026 abgeschlossene Ausbildungen in einem Beruf der technischen Assistenten in der Medizin liegt die Zuständigkeit weiterhin bei der örtlichen Unteren Gesundheitsbehörde.

Die Ausbildungen

Die Ausbildung zur/zum Medizinischen Technologin/Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik beinhaltet im Wesentlichen:

  • das Ausführen qualitativer und quantitativer Prüfmethoden mit den dafür geeigneten Prüfmaterialien auf den Gebieten Klinische Chemie, Hämatologie, Immunologie, Mikrobiologie, Histologie und Zytologie,
  • die Gewinnung und Aufbewahrung des Untersuchungs- und Prüfungsmaterials,
  • die technische Beurteilung der Präparate für die ärztliche Diagnose,
  • die Durchführung von Untersuchungsgängen sowie Kontrolle und Sicherung der Qualität der Durchführung diagnostischer Laboratoriumsmethoden.
  • die Anwendung geeigneter Verfahren der physikalischen Therapie in Prävention, kurativer Medizin, Rehabilitation und im Kurwesen mit dem Ziel, Hilfen zur Heilung und Linderung, zur Wiederherstellung oder Verbesserung der Arbeits- und Erwerbstätigkeit, zu gesundheitsförderndem Verhalten und zum Kurerfolg zu geben.

Tätigkeitsbereiche sind u.a.: Laboratorien der Krankenhäuser, Kliniken und Institute, Diagnosezentren, Forschungseinrichtungen und Arztpraxen.

Die Ausbildung zum/zur Medizinischen Technologin/Medizinischen Technologen für Radiologie beinhaltet im Wesentlichen:

  • das Herstellen ärztlicher angeordneter Röntgenaufnahmen und Ausführung der dazu erforderlichen Lagerungen, Einstellungen und Belichtungen
  • die Assistenz bei Untersuchungen mit weiteren bildgebenden Verfahren
  • die fachgerechte Verarbeitung von Röntgenfilmen (manuell und maschinell), einschließlich Qualitätssicherung
  • die Durchführung grundlegender Arbeitsgänge in der Strahlentherapie und Nuklearmedizin nach Anordnung des Arztes
  • die Beobachtung und Betreuung der Patientinnen/Patienten bei Untersuchungen und Behandlungen
  • organisatorische und statistische Arbeiten, Filmarchivierung, Befunddokumentation.

Tätigkeitsbereiche sind u.a.: Radiologische Abteilungen sowie Bereiche bildgebender Diagnostik, Strahlentherapie und Nuklearmedizin in Krankenhäusern, Kliniken sowie medizinisch-diagnostischen Instituten und Arztpraxen.

Die Gesundheitsfachberufe Medizinische Technologin/Medizinischer Technologe für Funktionsdiagnostik und Medizinische Technologin/Medizinischer Technologe für Veterinärmedizin werden gegenwärtig im Regierungsbezirk Köln nicht ausgebildet.

Detaillierte Informationen zu Grundlagen und Dauer der Ausbildungsgänge sowie zu den Ausbildungsvoraussetzungen erteilen die jeweiligen Ausbildungsstätten.

Für die Anerkennung eines ausländischen Abschlusses ist zentral für Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierung Münster, Dezernat 24 - PuG, Domplatz 1-3, 48143 Münster zuständig (siehe Link).