Bezirksregierung
Köln

Informationen über den Gesundheitsfachberuf Physiotherapeut(in)

Die Bezirksregierung Köln ist für die staatliche Anerkennung von Physiotherapieschulen zuständig. Sie finden hier Informationen über die Ausbildung und über die staatlich anerkannten Ausbildungsschulen im Regierungsbezirk Köln.

Die Bezirksregierung ist für die staatliche Anerkennung von Physiotherapieschulen zuständig. Für die Abnahme der staatlichen Prüfungen und die Erteilung der Berufserlaubnis liegt die Zuständigkeit bei der örtlichen Unteren Gesundheitsbehörde.

Wenn Sie die Gründung einer Physiotherapieschule beabsichtigen, finden Sie hier den Erhebungsbogen, der die Grundlage für die Antragstellung und Prüfung der Voraussetzungen für eine Schulgenehmigung darstellt. Bitte beachten Sie auch das Merkblatt Schulgründung.

Die Ausbildung zur Physiotherapeutin / zum Physiotherapeuten beinhaltet im Wesentlichen die Anwendung von physikalischen Therapieverfahren mit dem Ziel, Hilfen zur Entwicklung, zum Erhalt, zur Verbesserung oder zur Wiederherstellung aller Funktionen im somatischen und psychischen Bereich zu geben und bei nicht rückbildungsfähigen Körperbehinderungen Ersatzfunktionen zu schulen.

Tätigkeitsbereiche sind u.a. Alten- und Pflegeheime, ambulante Praxen, Arztpraxen, Förderkindertagesstätten und - schulen, Krankenhäuser, Kur- und Bädereinrichtungen, Rehabilitationseinrichtungen, sportmedizinische Einrichtungen, Therapiezentren.

Detaillierte Informationen zu Grundlagen und Dauer der Ausbildungsgänge sowie zu den Ausbildungsvoraussetzungen erteilen die jeweiligen Ausbildungsstätten.

Für die Anerkennung eines ausländischen Abschlusses ist zentral für Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierung Münster, Dezernat 24 - PuG, Domplatz 1-3, 48143 Münster zuständig (siehe Link).