Bezirksregierung
Köln

Informationen über den Gesundheitsfachberuf Ergotherapeutin / Ergotherapeut

Die Bezirksregierung Köln ist für die staatliche Anerkennung von Ergotherapieschulen zuständig. Sie finden hier Informationen über die Ausbildung zur Ergotherapeutin / zum Ergotherapeuten sowie über die anerkannten Ausbildungsschulen im Regierungsbezirk Köln.

Die Bezirksregierung ist für die staatliche Anerkennung von Ergotherapieschulen zuständig. Für die Abnahme der staatlichen Prüfungen und die Erteilung der Berufserlaubnis liegt die Zuständigkeit bei der örtlichen Unteren Gesundheitsbehörde.

Wenn Sie die Gründung einer Ergotherapieschule beabsichtigen, finden Sie auf dieser Seite den Erhebungsbogen, der die Grundlage für die Antragstellung und Prüfung der Voraussetzungen für eine Schulgenehmigung darstellt.

Die Ausbildung zur Ergotherapeutin / zum Ergotherapeuten beinhaltet im Wesentlichen:

  • Arbeits- und Beschäftigungstherapie körperlich, seelisch und geistig Kranker sowie Behinderter aller Altersgruppen nach ärztlicher Verordnung
  • Anleitung zur zielgerichteten Beschäftigung; Psychische Aktivierung, handwerkliche und musische Anleitung und Betreuung
  • Hilfen zur Bewältigung der Verrichtungen des täglichen Lebens (Selbsthilfetraining, Haushaltstraining)
  • Prüfung der Belastbarkeit, Aufstellen von Therapieplänen und arbeitstherapeutischen Stufenkonzepten
  • Anwenden von Prothesen, Orthesen und anderen Rehabilitationshilfen
  • Auftragsgewinnung, Materialbeschaffung, Leistungserfassung und Abrechnung
  • Dokumentation und Verwaltungsaufgaben
  • Kooperation mit Angehörigen des therapeutischen Teams in Einrichtungen der medizinischen, sozialen und beruflichen Rehabilitation.

Tätigkeitsbereiche sind u.a.: Alten- und Pflegeheime, ambulante Praxen, Einrichtungen der medizinischen, sozialen und beruflichen Rehabilitation, Förderkindertagesstätten und -schulen und Krankenhäuser.

Detaillierte Informationen zur Dauer der Ausbildung sowie zu den Ausbildungsvoraussetzungen erteilen die Ausbildungsstätten.

Für die Anerkennung eines ausländischen Abschlusses ist zentral für Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierung Münster, Dezernat 24 - PuG, Domplatz 1-3, 48143 Münster zuständig (siehe Link).